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Wie ist die Herstellergarantie bei Jahreswagen geregelt?

gefragt von Nique am 11.12.2007 um 11:59 Uhr

Ist die Herstellergarantie bei Jahreswagen gesetzlich geregelt und einheitlich oder wie sieht das aus?


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Reply


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 11. Dezember 2007 12:33
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Die Herstellergarantie bei japanischen Fahrzeugen ist in der Regel 3 - 5 Jahre ab Erstzulassung. Deutsche Fahrzeuge werden meist beim Händler mit einer Zusatzgarantie Versicherung ausgestattet. Hier bitte auf den Versicherungsumfang achten. Der ist sehr unterschiedlich.


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 11. Dezember 2007 12:01
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Deine Garantie beginnt mit dem Kauf.

Kommentar von Regenmacher am 11. Dezember 2007 17:08

Das hätte ich jetzt nicht gedacht, dass Nigue eine Garantie hat.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 11. Dezember 2007 12:53
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Wenn Du den Jahreswagen von einem Privatmann kaufst, dann übernimmst Du nur die restliche Gewährleistung vom Hersteller.

Wenn Du über eine Händler kaufst, dann gibt der Dir möglicherweise auch noch mal eine Garantie - ist Verhandlungssache.


anonym
beantwortet von Bluce am 11. Dezember 2007 12:02
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Na man hat noch ein Jahr Garantie, sofern der Hersteller auch wirklich 2 Jahre "Garantie" gegeben hat. Gesetzlich ist er nur zur "Gewährleistung" verpflichtet...

MfG!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 11. Dezember 2007 12:02
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In Deutschland ist nur die Gewährleistung esetzlich geregelt. An der definition der "Herstellergarantie" bastelt der Hersteller eben selbst, ganz wie es ihm passt!





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