Josephine1986 am 24.04.2009 um 16:33 Uhr
Ich weiß das es bei einer Person 30x der Herzdruck ist und 2x Mund zu Mundbeatmung. Aber wie ist das nochmal bei zwei Personen ich glaub 15 zu 1 war es nicht.
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da geh ich hin will mich nur vorbereiten
das hat sich grundlegend geändert
Geistreiche am 25. April 2009 10:52 wieso soll sich die wiederbelebungsmaßnahme ändern, wenn anstatt eine person, gleich zwei personen das opfer wiederbeleben ?
es bleibt bei einem erwachsenen immer 30 zu 2 egal ob man es alleine macht oder mit einem helfer

2 : 15 (Beatmung : Herzdruckmassage), das erste Mal gibt der Beatmer aber nur einen Atemstoß danach dann 2 : 15.
Geistreiche am 25. April 2009 10:46 genau SO ist es nämlich falsch.
denn es hat sich wirklich einiges geändert.

es gilt jetzt 30 zu 2.
zuerst fängt der eine an zu pumpen und der wo ihm hilft, beatmet das opfer dann, nachdem der erste die 30 mal gepumpt hat.
also gilt: erst 30mal herzdruckmaßage dann 2 mal beatmen

einer beamtet der andere macht herzdruckmassage. Der, der weniger zu tun hat, also der Beatmer, ruft um Hilfe, oder wenn ihr allein seid, setzt er den Notruf ab. Wenn noch andere da sind, dann MÜSST ihr alle Mittel die euch zur verfügung stehen einsetzten, um die anderen zur mithilfe zu bringen, z.b. Notruf absetzten sonst gilt das als Unterlassene Hilfe keistung, aber mehr als 3 sollten nicht daran beteiligt sein, außer um die schaulustigen zu verscheuchen. Aber der Takt Herzdruck massage und Beatmen darf nicht unterbroch werden.

Wie jetzt zwei zu 15?? NEEEE!!!
Das Verhältnis bleibt 30:2. Der andere beatmet