Wie ist das gesetzlich geregelt mit der Aufsichtspflicht für einen 11-jährigen? Man kann doch so einen Jungen nicht mehr rund um die Uhr beaufsichtigen, ab wann gilt es als Verletzung der Aufsichtspflicht?

Eine solche Frage lässt sich Pauschal nicht beantworten. Lediglich krasse Beispiele: Wenn du ihn Abends um 20.00 Uhr in die Disco schickst und ihm bis 3.00 Uhr nachts Ausgang gibst verletzt du die Aufsichtspflicht. Um die Frage vernünftig beantworten zu können wäre ein Beispiel gut worum es konkret geht.

Ich glaube, ab 7 Jahren (Schulalter) muß man ein Kind nicht mehr ununterbrochen beaufsichtigen. Jedenfalls haftpflichtversicherungstechnisch. Beispiel: Wenn dein Sohn/Tochter auf dem Heimweg von der Schule versehentlich mit dem Ranzen ein Auto zerkratzt, zahlt die Versicherung. Aber so ganz genau weiß ichs auch nicht.