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Wie ist der Versicherungsschutz wenn man auf der Autobahn über 130km fährt?

gefragt von DirkJan am 13.03.2008 um 21:49 Uhr

wenn man auf der Autobahn mit 160km in einen Unfall "verwickelt" wird, hat man dann in jedem Fall auch eine Schuld???

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Versicherung x 5.664 Autobahn x 432 Versicherungsschutz x 81

HerrLich
beantwortet von HerrLich am 13. März 2008 21:51
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Ja, Du bekommst immer eine Mitschuld, weil davon ausgegangen wird, dass Du bei Einhalten der Richtgeschwindigkeit den Unfall evtl. hättest vermeiden können.


krauthexe
beantwortet von krauthexe am 13. März 2008 22:06
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Wer über 130 km/h fährt hat immer eine Teilschuld. Habe vor kurzem einen Bericht darüber gesehen und dazu gibt es auch ein Gerichtsurteil.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 13. März 2008 21:58
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was bedeutet verwickelt?

Wenn dir einer raufdonnert mit 220 kmh - eher nein, es sei denn, du fährst eingeschlafen auf dr linken Spur.

Wenn du auf jemand raufkrachst - na logo!!!


anonym
beantwortet von benutzer27 am 13. März 2008 21:52
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Wenn dir der andere mit 250 in Heck gekracht ist glaube ich nicht!

Es ist allerdings tatsächlich so, dass bei zu hoher Geschwindigkeit eine gewisse Teilschuld wegen Fahrlässigkeit festgelegt werden kann (aber nicht muss)

Kommentar von Eisvogel am 13. März 2008 22:42

Zustimmung.


Qetan
beantwortet von Qetan am 13. März 2008 21:54
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Eine Mitschuld bekommst Du sicher, weil unterstellt wird, dass Du bei langsamerer Fahrt (Richtgeschwindigkeit)dem Unfall hättest ausweichen können.


anonym
beantwortet von freebeuter8 am 13. März 2008 21:51
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Ja! denn, jeder Autofahrer muss immer so fahren, dass er jederzeit in der Lage ist, sein Fahrzeug rechtzeitig abzubremsen.


anonym
beantwortet von skeptiker007 am 13. März 2008 22:51
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Vielleicht stellt sich bei derartigen Geschwindigkeiten gar nicht mehr die Frage nach der Schuld?, weil der zu Befragende keine Antwort mehr geben kann. Reichen denn "130 Sachen" nicht?


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