Wird ständig darüber gestritten. Hier den Überblick zu behalten ist nicht leicht. Unter welchen Voraussetzungen gibt es überhaupt was?

Immer noch erst ab dem 21. Kilometer. Die Abeordneten streiten noch immer.Soweit ich informiert bin, liegt die entgültige Entscheidung darüber wohl gerade noch beim Bundesverfassungsgericht vor.
Das Verfassungsgericht muss darüber noch entscheiden, es kann rückwirkend geltend gemacht werden und dann dauerhaft ab dem Kilometer 0 gelten oder es gibt goa nix mehr.
Aktueller Stand also : ungeklärt

momentan bekommst du ab dem 21. km 0,30 Euro für jeden entfernungskilometer, also wenn dein arbeitsort 37 km weg ist bekommst du 17x0,30 Euro = 5,10 Euro pro Arbeitstag. Aber du solltest auf alle fälle in deiner steuererklärung die gesamten entfernungskilometer angeben, da momentan ein verfahren läuft. und wenn das urteil lautet, das diese regelung verfassungswidrig ist dann bekommst du nachträglich noch eine erstattung für die restlichen kilometer.

Aktuell fährst Du die ersten 20 Kilometer auf eigene Kosten. Ist ja bei den im Moment super-günstigen Benzinpreisen verständlich!
Leider steht noch kein Termin für die Entscheidung fest. Andere Nachrichten http://www.pendlerrechner.de/news.shtml
Falsch: Für dieses Jahr gil : Ungeklärt
Denn wenn das Verfassungsgericht in 5 Wochen entscheidet das es die Pauschale doch wieder ab km 0 gibt so wirkt das rückwirkend für das gesamte Jahr.
Also ist der aktuelle Stand: Ungeklärt muss noch entschieden werden.
Du täuschst dich:
Solange das alte Gesetz in Kraft ist, golt es nach wie vor, obwohl es vom BVG für verfassungswidrig erklärt wurde.
Analog: Wenn du an einer Ampel stehst und es ist rot und du weißt, dass bald grün kommt, s stehst du immernoch im rot und darfst nich fahren!