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Wie ist denn hier die Rechtslage?

gefragt von LeoMamaLeoMama am 28.09.2008 um 13:16 Uhr

Gestern hat sich ein Junge ( 7. Jahre) beim Herunterfallen von einem Baum den Ellenbogen gebrochen, dass Ganze fand in unserem Garten statt. Die Mutter des Jungen war mit unserer Nachbarin unterwegs, dass Kind war in der "Obhut" des Mannes (der Nachbarin). Die Kinder sind dann irgendwann in unseren Garten rüber (zusammen mit meiner Tochter). Ich habe auf die Kinder nicht geachtet, spielen dort schließlich meist immer gemeinsam. Nun, bricht sich das Kind den Arm. Wer hat in diesem Fall die Aufsichtspflicht verletzt? Greift dies überhaupt bei einem 7-jähringen Kind. Nicht, dass wir nun Probleme hätten...kann immer und überall passieren. Aber in diesem Zusammenhang wirft sich mir die Frage auf. Könnte die Mutter behaupten " Ich hätte nicht aufgepasst" ?


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Mismid
beantwortet von Mismid am 28. September 2008 13:18
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Ist doch kein Problem - ist ja kein Schaden entstanden! Das zahlt die Krankenkasse und Anspruch besteht sonst keiner. Du mußt nicht aufpassen, was Kinder in deinem Garten machen! Du könntest ja auch nicht zu Hause sein


badewasser
beantwortet von badewasser am 28. September 2008 13:19
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der die aufsicht hatte. also der mann. du kannst doch net immer auf deinen grundstück hocken und achten das sich keiner verletzt. wenn er auf der strasse sich was bricht is doch auch nicht die stadt dafür verantwortlich. also so glaub ich das mal.


DerDani
beantwortet von DerDani am 28. September 2008 13:20
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Ist kein Problem. Des Zahlt alles die Krankenkasse ;)


moon73
beantwortet von moon73 am 28. September 2008 13:21
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Der Mann der Nachbarin hatte die Aufsichtspflicht. Dir kann gar nichts passieren, wenn überhaupt muß sich der Mann der Nachbarin verantworten! Es kann aber auch durchaus sein, dass ihm keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorzuwerfen ist, da die Kinder ja sozusagen in der Nähe gespielt haben und 7-jährige Kinder muß man nicht mehr "an der Hand halten". Und solche Geschichten, wie vom Baum oder Klettergerüst fallen können leider passieren.


coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 28. September 2008 13:23
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Dir wurde doch das Kind nicht zur Aufsicht übergeben, also wirst du zu unrecht "beschuldigt". Wie alt ist deine Tochter, hat/konnte sie die Aufsichtspflicht übernehmen?

Kommentar von 42bf063a1bdde958817f28c8ac20342esmallLeoMama am 28. September 2008 13:24

Nein, sie ist ebenfalls 7 Jahre jung.

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 28. September 2008 13:28

Dann ist die Anschuldigung der Mutter ungerechtfertigt. Weise sie einfach darauf hin.

Kommentar von 42bf063a1bdde958817f28c8ac20342esmallLeoMama am 28. September 2008 13:31

Nein, nein eine Anschuldigung liegt nicht vor, aber hätte mir in einem anderen Fall (bzw. mit einer anderen Mutter/ Eltern) passieren können. Daraus resultierte meine Frage..gibt ja immer so´ne Leute, die dann sagen..."Ja, SIE hätten ja besser aufpassen müssen"!

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 28. September 2008 13:55

Dann kontroliere vorsichtshalber auch deine Bäume damit die Kids nicht an morschen Ästen klettern, dann bist du "perfekt" für den nächsten Spieltag gerüstet.


ralli16
beantwortet von ralli16 am 28. September 2008 13:24
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