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Wie ist das versicherungstechnisch, wenn bei der Hippotherapie ein Unfall passiert?

gefragt von feuerfraufeuerfrau am 20.03.2008 um 7:50 Uhr

Wie wäre das rein theoretisch, wenn während der Hippotherapie ein Unfall passiert und der Patient zum Beispiel länger nicht arbeiten könnte? Wer würde in dem Fall zahlen? Insbesondere, wenn er von vorneherein weiß, dass er sich mit Pferden nicht auskennt? Könnte man ihm da einen Strick daraus drehen und sagen, er sei selbst schuld?


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Kabark
beantwortet von Kabark am 20. März 2008 08:26
9x
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Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, die das Therapiepferd-Risiko einschließt, übernimmt solche Schäden.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 20. März 2008 08:29

Sehr gut Kabark, da hätte ich auch drauf kommen müssen. Aber wie ist es, wenn das Pferd sich garnicht falsch verhalten hat? Der Patient z.B. durch einen unsachgemäß angebrachten Sattel oder durch eigene Panik aus dem Sattel stürzt.. ?

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 20. März 2008 08:38

Es greift die Gefährdungshaftung, aus der hervorgeht, dass der Halter schon alleine aus dem Besitz haftet. Grenzfälle wird es natürlich immer mal geben.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 20. März 2008 07:57
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Wie soll er/sie denn selber Schuld sein? Dass man für Hippotherapie vorher das Reiten erlernen muss, steht doch nirgendwo. Das ist genauso als würde dir beim Krankengymnast ein Gewicht von einem Übungsgerät auf den Fuß fallen, weil du noch nie solche Übungen gemacht hast. Da ist der Therapeut, der erst eine entsprechende Zusatzausbildung machen muss, in der Haftung, denn wer Hippotherapie anbietet, sollte auf jeden Fall geeignete Pferde anbieten und die Stärken und Schwächen seiner Patienten einschätzen können.


kiralee
beantwortet von kiralee am 20. März 2008 08:22
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Da muss ich Tanzwiesel Recht geben - wenn sich jemand vertrauensvoll in eine Therapie begibt, ob mit oder ohne Pferde :-), ist letztendlich der verantwortlich, der die Therapie anbietet. Wenn der zu Therapierende jedoch den Anweisungen des Therapeuten nicht folgt und wissentlich einen Unfall herbeiführt, verändert sich wieder der Sachverhalt. Bleibt nur die Frage, wie es mit dem Nachweis des Unfallhergangs ist.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 20. März 2008 08:30

Das denke ich auch, kiralee..


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