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Wie ist das Strafmaß bei 15Järigen die als Drogenkurier arbeiten?

gefragt von Zauberhase90 am 07.12.2008 um 11:34 Uhr

Wir haben gerade in der Schule das Buch Knallhart gelesen und nun sollen wir Strafmaße für den Jungen rausfinden. Ich habe mir schon alle Gesetzbücher im I-net durchgelesen doch leider nichts gefunden. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

Vielen Dank im Voraus


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DerTroll
beantwortet von DerTroll am 7. Dezember 2008 11:44
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Im Jugenstrafrecht ist ja vieles möglich. Es kann bei einer erzieherischen Maßnahme bleiben (Verwarnung, Sozialstunden, Freizeitareeste, Dauerarrest) oder es gibt eine Jugendstrafe, die maximal 10 Jahre betragen kann. Die 10 Jahre kämen aber eher bei Tötungsdelikten in Frage (wobei der Drogenhandel auch eine Beteiligung an einer Tötung sein kann). Insgesammt soll gerade bei so jungen Leuten eine Resozialisierung besonders groß geschrieben werden. Daher dürfte selbst eine Jungendstrafe nicht zu Hoch ausfallen. Meistens wählt man sogar eine von höchstens 2 Jahren, damit die zur Bewährung ausgesetzt werden kann, weil man dem Jugendlichen nicht die ganze Zukunft versauen will. Aber insgesammt wird bei der Bemessung des Strafmaßes sehr viel mit einbezogen. Ist er schon mal auffällig geworden, gibt es weitere Einträge im Strafregister (oder im Erziehungsregister). Wie ist die Prognose einer Besserung (ggf. bekommt er einen Bewährungshelfer). Warum ist er in dem Geschäft. Ist es aus einer Notlage oder ist er dummer Weise einfach in diese Kreise reingerutscht.... Gerade im Jugendstrafrecht hat ein Gericht einen sehr großen Ermessensspielraum.


anonym
beantwortet von zetix am 7. Dezember 2008 11:39
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Leider in Deutschland beim ersten Mal nur Sozialstunden, beim zweiten Mal Geldstrafen oder evtl. schon eine Bewährung. Und wenn die Sozialtante von der Jugendgerichtshilfe noch Ihren unqualifizierten Senf dazu gibt, dann bleibt er lange noch auf freiem Fuß und kann andere in die teuflische Sucht treiben.


sarrex
beantwortet von sarrex am 7. Dezember 2008 11:37
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Ist er Ersttäter kann er mit Sozialstunden rechnen,ist er dagegen schon mehrfach in erscheinung getreten kann auch einen Jugendstrafe verhängt werden die sich im Rahmen von einem halben Jahr-ein Jahr auf Bewährung erstreckt...und falls das dann auch nichts hilft bleibt halt nur der Strafvollzug ohne Bewährung...und da meine ich mal max 1 Jahr...guck doch im Jugendstrafrecht nach

Kommentar von Zauberhase90 am 7. Dezember 2008 12:04

hab ich schon doch leider nichts gefunden.


anonym
beantwortet von woli89 am 7. Dezember 2008 11:37
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das kommt darauf an was und wieviel du bei dir hast und für wen du es tust


anonym
beantwortet von Sachsenperle08 am 7. Dezember 2008 11:38
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Soll es möglicher weise darum gehen, was du für Strafe o.k. finden würdest? Denn ich denk bei jeder Strafe ist es unterschiedlich. So z.B. ist der Junge Vorbestraft? Wird er härter bestraft denk ich.

Kommentar von Zauberhase90 am 7. Dezember 2008 11:48

Also ich erzähl mal ein bissel was über ihn. Er zieht mit seiner Mutter von Berlin Zehlendorf(Reichenviertel) nach Berlin Neukölln(Armenviertel). In Neukölln auf seiner neuen Schule bedroht ihn eine Gang und erpresst Geld von ihm. Daraufhin kommt ein Drogenhändler und bietet ihm an für seine Sicherheit zu arbeiten. Erst kuriert er nur Haschisch.Und dann später auch einmal Kokain.

Mir wär hilfreich wenn mir jemand einen § dafür nennen könnte wie das Strafmaß ist.


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