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Wie ist das rechtlich, wenn man in das Loch einer Baustelle stürzt, die nicht richtig gesichert war?

gefragt von JuliansWeltJuliansWelt am 06.11.2008 um 21:32 Uhr

Hier in Berlin gibt es unzählige Baustellen und heute stürzte eine Bekannte von mir an einer, die nicht gescheit gesichert war. Werde mir das morgen anschauen, aber ich kenne die Stelle und bin auch der Ansicht, dass das eine kritische Stelle ist. Wer zahlt denn in so einem Fall? Weiß jetzt noch nicht, was dabei herausgekommen ist, aber evtl ist meine Bekannte erst mal nicht arbeitsfähig und da sie selbsttständig ist, bedeutet das einen Verdienstausfall. Kennt sich da jemand aus?

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collo
beantwortet von collo am 6. November 2008 21:34
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dann haftet der Bauträger für den Schaden. Man muß jedoch nachweisen, dass eine Pflichtverletzung tatsächlich vorgelegen hat.


QuestionMonkey
beantwortet von QuestionMonkey am 6. November 2008 21:34
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Vermute mal der Unternehmer der Baustelle haftet. Ggf. die Stadtwerke, oder wer auch immer diese errichtet hat. Im zweifelsfall irre ich mich. Lieber zum Anwalt damit!


anonym
beantwortet von Rolfe am 6. November 2008 23:53
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Der jeweilige Bauunternehmer bzw. die ausführende Firma hat/haben ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. Unbedingt Strafanzeige - am besten gleich bei der Staatsanwaltschaft - erstatten, die Baustelle fotografieren und einen Anwalt einschalten! Die Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung ist schon deshalb wichtig, weil die Polizei/Staatsanwaltschaft viel mehr Möglichkeiten hat, Beweismittel zu sichern als eine Privatperson. Viel Glück!


sikas
beantwortet von sikas am 6. November 2008 21:39
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Der Betreiber der Baustelle muß für Sicherheit sorgen und ist damit der, der Haftbar ist.

LG Sikas


ferdl
beantwortet von ferdl am 6. November 2008 21:38
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Wenn da viel rausspringen würde, dann würde sich ja jeder ins nächste Loch stürzen.


Soundfrau
beantwortet von Soundfrau am 6. November 2008 21:37
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Geh schnell hin und mach ein Foto von der ungesicherten Stelle! Dann müsste meines Wissens nach der Bauunternehmer haften.
In Köln gab's vor kurzem auch eine Baustelle (neue U-Bahn), an der Kinder und Hunde bequem 10m tief fallen konnten - ein falscher Schritt hätte gereicht. Schlimm!


BonniedieZweite
beantwortet von BonniedieZweite am 6. November 2008 21:37
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ich glaube tagsüber muß man selber "die Augen aufmachen", aber wenn nachts was passiert haftet der Unternehmer (glaub es gab mal ein Urteil in der Richtung)


Sammys
beantwortet von Sammys am 6. November 2008 21:36
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50 % der Leserschaft hat da eine ganz laxe Haltung dazu.

Hab gestern hier ähnliche Frage reingestellt.

Und gerade der Berliner!!

Entweder ist die stadt Schuld oder das Bauunternehmen. Ordnungsamt anrufen

http://www.gutefrage.net/frage/baustelle-auf-dem-radweg-ohne-jedes-schild-wie-is...


anonym
beantwortet von DC6GG am 6. November 2008 21:34
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Hallo - In diesem Fall haftet der Bauunternehmer - man muss allerdings sein verschulden nachweisen (foto - zeugen )


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