Wie ist das rechtlich, kann man 2 400-Euro-Jobs haben ? Was muss man beachten? (Steuernr., Abgaben?)
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Antwort von Dytrax 29.09.20081 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Dies ist eher eine Gesamtsummenfrage, denn wenn du 2 400Euro Jobs hast, Verdienst du 800 Euro und bist somit über 400 Euro und damit Steuerpflichtig!
Brutto ist gleich netto
Arbeitsrechtlich gehört diese Form der Beschäftigung zu den so genannten Minijobs, deren neue Regelungen am 1. April 2003 in Kraft traten. Die damals SPD-geführte Bundesregierung verfolgte mit der Einführung der Minijobs das Ziel, neue Arbeitsplätze zu schaffen und die Schwarzarbeit einzudämmen. Denn Beiträge in die Kranken- und Rentenversicherung zahlt nur der Arbeitgeber ein. Pro 400-Euro-Job fällt für ihn eine Pauschale von 30 Prozent des Gehalts an, die sich wie folgt aufteilt:
15 Prozent für Rentenversicherung 13 Prozent für Krankenversicherung 2 Prozent Steuern
Durch diese Versicherungspflicht gelingt es dem Gesetzgeber, auch Niedrigverdiener besser abzusichern. Die Kehrseite auf dem Arbeitsmarkt ist allerdings, dass viele Arbeitgeber lieber Minijobber als Teilzeitkräfte einstellen, weil sie sich dann die noch höheren Lohnnebenkosten für Halbtagstellen sparen können. Für den 400-Euro-Jobber selbst gilt: brutto ist gleich netto.Abführung bei mehreren Beschäftigungen
Wer allerdings fürs Alter vorsorgen will, hat die Möglichkeit, den Pauschalbeitrag für seine Altersvorsorge auf 19,5 Prozent aufzustocken. Nester hat genau das getan. Die zusätzlichen 4,5 Prozent für die Rentenkasse zahlt er aus eigener Tasche. Damit erwirbt sich der Doktorand schon jetzt Mindestansprüche auf eine gesetzliche Rente. Lediglich gegen Arbeitslosigkeit ist der geringfügig Beschäftigte nicht versichert und besitzt somit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Hat ein Minijobber einen rentenversicherungspflichtigen Hauptberuf und übt nebenbei einen 400-Euro-Job aus, bleibt das Einkommen aus dem Minijob von Steuern und Sozialabgaben unberührt.
WICHTIG !!!!!!!!!!!
Hier jedoch aufgepasst: Es verhält sich anders, wenn mehrere Minijobs parallel ausgeübt werden. Dann werden die Einkünfte aus den Nebenbeschäftigungen zusammengerechnet und sind in der Summe voll sozialversicherungspflichtig.
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Du kannst zwei 400 Euro Jobs annehmen allerdings muss du bei einem der beiden Arbeitsstellen Lohnsteuer entrichten, also mit Steuerkarte arbeiten. Die anderen 400 sind frei. Das gute daran ist, wenn du Lohnsteuer bezahlst hast du später auch recht auf Arbeitslosengeld und Rentenbeiträge werden auch bezahlt. Das macht bei 400 Euro zwar nicht so viel aus, aber wenigstens etwas.
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Hallo, nach meiner Kenntnis sind keine zwei 400 Euro-Jobs möglich. Schon möglich ist es, einen 400 Euro-Job zu haben und ein zweites Arbeitsverhältnis über 400 Euro.
Ihr meint vielleicht, es ist dass gleiche, aber dass stimmt nicht.
Bei dem zweiten Arbeitgeber müsst Ihr zwingend angeben, ob schon ein 400 Euro Mini-Job besteht. Der Arbeitgeber muss dann entscheiden, ob er Sie anmeldet und seinen Arbeitgeberanteil tragen will. Den zweiten Job kann er nicht der Minijob melden und er kann auch nicht pauschal die 30% Abgaben nutzen. Er wird sich ausrechnen, ob die Kosten für eine reguläre steuerliche Anmeldung zu tragen sind und er sich die Arbeit machen will. Der Vorteil, die Stunden und der Verdienst spielen keine Rolle, da der Arbeitgeber variable abrechnen kann und die Höhe immer unterschiedlich sein kann.
Zwei angemeldet 400 Euro-Jobs gibt es nicht.
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Wenn du den Staat nicht angibst, ist auch keine seriöse Beratung möglich ...
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du kannst 2 jobs haben wo du 400€ brutto verdienst du bekomms aber im 2 job automatisch die steuerklasse 6 und im ersten die 1; also die definition des 400€ minijabs ist dann nicht mehr gegeben!
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Ja - kann man, muß allerdings versteuert werden und sozialversicherungspflichtig wäre diese Beschäftigung auch - außer du bist selbständig dann entfällt die Versicherungspflicht, aber nicht die Steuerpflicht.
http://www.nettolohn.de/
Aha. Dankeschön! D.h., der bisher nicht abgabenpflichtige Minijob wird dann doch abgabenpflichtig? Bei den verwandten Fragen kam nämlich was anderes raus...
Beide werden leider Abgabepflichtig! Sodas der 2te völlig von Steuern aufgefressen wird :-( Anders ist es, wenn du einer normalen Arbeit nachgehst und einen Minijob dazu nimmst!
Wieviel Prozent macht das an Steuern und Abgaben etwa aus?
Dürfte für den ersten Job ca 310 Euro netto sein und für den 2ten ca 180 Euro netto. Also 490 Euro. 90 Euro mehr als wenn du nur einen Job hättest!