Michael S... am 22.11.2007 um 0:09 Uhr
Was gibt es für Möglichkeiten, im öffentlichen Dienst (hier: Berlin), zu kündigen oder einen Auflösungsvertrag zu beantragen?

Ganz genau so wie für alle anderen Arbeitnehmer in D auch. Rechtzeitige (unter Beachtung der vereinbarten Kündigungsfrist) schriftliche Kündigung an den Arbeitgeber. Aufhebungsvertrag kann man beim Arbeitgeber erfragen. Verpflichtet dazu ist der Arbeitgeber nicht.