gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Wie ist das Mitwirkungsrecht des Betriebsrates bei der Bestellung eines internen DSB?

gefragt von RBMannheimRBMannheim am 20.05.2008 um 10:16 Uhr

Das Problem ist: Es soll ein neuer interner Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Die Unternehmensleitung hat sich da schon auf eine Person festgelegt, die von den Voraussetzungen für diese Aufgabe geeignet wäre! Der Betriebsrat verweigert jedoch seine Zustimmung, da er einen Kandidaten aus den "eigenen Reihen" in diese Position bringen will!
Wie gestaltet sich also hier das Mitbestimmungsrecht des Betriensrates


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Betriebsrat (87)
Mitbestimmung (4)
Datenschutzbeauftragter (1)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


Repsy
beantwortet von Repsy am 20. Mai 2008 10:24
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Ist doch klar. Erstmal sind die eigenen Leute wichtig und vorrangig. Sollte sich also in einer internen Ausschreibung keiner finden sucht man außerhalb. Es ist eine neue Personaleinstellung - also hat er ein Mitbestimmungsrecht und kann bei Nichtgefallen auch dem Bewerber nicht zustimmen. Wenn kein anderer für den Posten geeignet erscheint, wird man sich für die festgelegte Person entscheiden.

Kommentar von Simple_avatar1smallRepsy am 20. Mai 2008 10:25

Meintest du mit "eigenen Reihen" den BR selbst?

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 20. Mai 2008 10:30

Nein, so ist das nicht! Die Stelle des DSB wird nicht ausgeschrieben, wie z.B. eine Sachbearbeiterstelle. Es wird auch niemand von außerhalb kommen, sondern ein langjähriger Mitarbeiter dieses Amt zusätzlich zu seinen bisherigen Aufgaben (von denen er teilweise entlastet wird) übernehmen! Der DSB wird dann vom Vorstand ernannt und ist danach nur noch sich und dem Gesetz verantwortlich! Das Ganze ist also mit einer nomalen Einstellung nicht zu vergleichen! Das Problem ist eben, dass die GL einen Kandidaten hat, aber der BR einen eigenen Mann da reinbringen will, um "einen Fuß in der Tür zu haben" und das Thema Datenschutz zu seinen Gunsten steuern zu können!

Kommentar von Simple_avatar1smallRepsy am 20. Mai 2008 10:38

Einerseits ist der BR zu verstehen - er möchte wissen was im Unternehmen so los ist - hat ja dann überall Einblick, andererseits ist auch die GL zu versthehen, die möchte um keinen Preis interne Info´s preisgeben - was dann der Fall sein könnte. Das System ist bei uns ganz anders- wer falsch guckt muss den Mist machen - das wird schriftlich festgehalten und im Endeffekt macht er das Gleiche wie vorher.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 20. Mai 2008 10:44

Gegen eine entsprechende Information des BR hätte niemand etwas einzuwenden. Das Ziel des BR ist es aber, mit der "Macht" eines DSB verschiedene fortschrittliche Entscheidungen blockieren zu können, bzw. genau das machen zu können, was man der GL unterstellt: Jedes Programm, jede Software nur dazu zu nutzen, die Mitarbeiter zu überwachen und zu scoren! Dabei besteht für solche Unterstellungen bei uns wirklich nicht der gringste Anlass!

Kommentar von Simple_avatar1smallRepsy am 20. Mai 2008 10:51

Die Mitarbeiter zu überwachen ist doch eher das Ziel der GL. Der BR soll euch davor schützen. Es gibt einige Überwachungsmethoden die nicht erlaubt sind nach BetrVerG.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 20. Mai 2008 11:26

Genau das wird ja unterstellt, ist aber tatsächlich quatsch! Der BR hat schon öfter versucht, unter dem "Deckmantel" Datenschutz seine Interessen durchzudrücken oder Maßnahmen gegen Mitarbeiter zu torpedieren. Ein Beispiel: Die Rohstoffabmischung erfolgt automatisch anhand von Rezepturen. Die Rohstoffe werden automatisch verwogen. Dabei ist z.B. eine Abweichung von +/- 5% zulässig! An einem Bildschirm sitzt ein Mitarbeiter, der das überwacht. Ist die Abweichung außerhalb der Toleranz, bekommt er einen Warnhinweis. Er kann dann manuell eingreifen oder freigeben, wenn die größere Abweichung gewollt ist! So hat ein Mitarbeiter innerhalb einer Schicht ca. 70 Hinweise freigegeben, obwohl er in diesen Fällen hätte eingreifen müssen und damit einen Schaden von ca. 170K Euro verursacht. Natürlich bekam er eine Abmahnung! Die wollte der BR verhindern, indem er sich darauf berief, es hätte eine unzulässige Überwachung des MA stattgefunden. Nur ist das Quatsch! Die Aufzeichnung erfolgt über eine allgemeine User ID. Aber anhand der Schichtpläne weiß jeder, wer zu dieser Zeit an diesem Arbeitsplatz gearbeitet hat. Und dass der Schaden da entstanden ist, ist belegt!
So etwas meine ich, wenn ich sage, der BR will dieses Instrument für seine Zwecke "missbrauchen"! Denn man muss sich eines überlegen: Klar ist es wichtig, jeden Einzelnen zu schützen! Aber nicht mehr in so einem Falle! Wiederholt sich das ein paar mal, steht nämlich nicht nur der betreffende MA auf der Strasse, sondern noch ca. 900 weitere!


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von Mietnormade am 20. Mai 2008 10:31
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Betriebsrat muß gehört werden kann aber nur bei Neueinstellungen mitbestimmen. Wobei das der erste Betriebsrat wäre der eine Neueinstellung ablehnt. (Je mehr Personal umso stärker der Betriebsrat)



Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen



Verwandte Tipps

    Best-shopping-city die Online-Einkaufsstadt

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.