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Wie ist das mit Garantie und Gewährleistung - ich VERSTEHE das einfach nicht!!!

gefragt von FridaGT am 02.02.2009 um 15:20 Uhr

Folgender Fall: Ich habe im April 2007 eine teure digitale Spiegelreflexkamera von Canon bei Mediamarkt gekauft. Seit Samstag zeigt diese Kamera nur noch "Error 99" an, Canon sagt, ich muss die einschicken, das sei ein unklarer Fehler, man müsse sich das ansehen. Ich also heute zum Mediamarkt hin, dachte ja, die 24 Monate sind noch nicht um, soll sich Mediamarkt drum kümmern. Aber Pustekuchen! Der Typ in der Servicestelle erklärte uns, die Gewährleistung greife nur 6 Monate, DANACH müsse ICH nachweisen, dass der Defekt bereits bei Kauf bestanden hat. Was ist das denn für ein unsinniges Gesetz? Wie soll ich das denn nachweisen? Jetzt habe ich eine noch fast neue, teure Kamera, und bleibe nach nur 21 Monaten auf den kompletten Reparaturkosten sitzen? Das kann ja wohl nicht sein. Ist das alles so richtig? Wer kennt sich aus?

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Kaemmerer
beantwortet von Kaemmerer am 2. Februar 2009 15:25
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Ist doch kein Problem! Schicke das Ding unfrei bei Canon ein, da hast Du 24 Monate Hersteller Garantie drauf, die zahlen auch das Porto! Was Media Markt angeht, so sind die nur Zwischenhändler und somit nach 6 Monaten raus....Media Markt verkauft die Dinger nur und stellt die nicht selbst her!

Kommentar von FridaGT am 2. Februar 2009 15:27

Nein, nur 12 Monate Herstellergarantie!!!

Kommentar von 0fd3c70d865bd54c49a0583bf753c97csmallKaemmerer am 2. Februar 2009 15:34

gesetzlich 2 Jahre!

Kommentar von FridaGT am 2. Februar 2009 15:36

Nein, leider nicht, gesetzlich geregelt ist die Gewährleistung auf 24 Monate, nicht die Händlergarantie.


anonym
beantwortet von armermieter am 2. Februar 2009 15:22
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unfug - ich habe meine videokamera problemlos gemacht bekommen. sogar zwei mal.

Kommentar von FridaGT am 2. Februar 2009 15:28

Da war dann aber GARANTIE drauf, oder? Die ist bei meiner Kamera ja schon abgelaufen, nur die Frist der GEWÄHRLEISTUNG läuft noch.

Kommentar von armermieter am 2. Februar 2009 15:45

dass es beispiele gibt, wo es klappt - es war allerdings euch keine canon

Kommentar von 1c591d82d8347a171ef1c69a36c44376smallgargamel111 am 2. Februar 2009 15:34

Und, was sagt uns das? Ich bin gestern zu schnell gefahren, glaubst du, dass das allgemeingültig wird?


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 2. Februar 2009 15:22
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Das ist richtig. Nach 6 Mon. liegt die Beweislast beim Käufer. Dennoch kann die Kamera eingeschickt werden. Unter Umständen hast Du eine Herstellergarantie. Dann ist das mit der Gewährleistung unerheblich! Klär das mal direkt mit Canon!

Kommentar von FridaGT am 2. Februar 2009 15:27

Canon gibt leider nur ein Jahr Garantie, die nehmen sich da auch nix von an!

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 2. Februar 2009 15:34

Ich würde sie trotzdem einschicken. Sie darf ja nicht einfach repariert werden, wenn Du für die Kosten selbst aufkommen musst.

Kommentar von FridaGT am 2. Februar 2009 15:36

Aber alleine für´s Einschicken werden schon pauschal 40 Euro fällig, die ich auch zahlen muss, wenn nichts mehr zu machen ist...

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 2. Februar 2009 15:37

Eventuell kannst Du dann aber was über Kulanz regeln. Ist sicher immer noch günstiger, als wenn Du eine neue Kamera voll bezahlen musst.


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