Ich halte seit fast 4 monaten meine beiden katzen heimlich, weil es völlig sinnlos und absurd gewesen wäre den Vermieter zu fragen. (Den beiden geht es außergehöhnlich gut, keine Sorge). Sie sind keine Freigänger. ich habe gelesen, dass ich katzen halten darf, wenn sie die nachbarn in keiner weise stören. das ist mis, (s. o.) gut gelungen. OHNE strafen!!! Wie ist da die rechtslage? kennt jemand einen gerichtsprozeß als beispiel? ich suche schon eine geeignete wohnung, mit freilauf für die beiden.

Katzen dürfen in Mietwohnungen gehalten werden. Dies gilt auch dann, wenn laut Mietvertrag der Vermieter über die Haustierhaltung entscheiden darf. Er ist nämlich in seiner Entscheidung nicht völlig frei, sondern darf dem Mieter nur mit triftigem Grund etwas versagen, das diesem das Leben in der Wohnung erheblich angenehmer gestalten könnte. Einen solchen triftigen Grund, dem Mieter eine Katze zu versagen, konnte das Amtsgericht Hamburg nicht erkennen. Katzen hätten bei artgerechter Haltung so gut wie keinen Einfluss auf das gedeihliche Zusammenleben der Mieter im Haus und auch der Vermieter hätte keine Nachteile für sich zu befürchten. Daher müsse er dem Mieter die Haltung einer Katze genehmigen. AG Hamburg, 47 C 520/95

Du darfst die Katzen nicht halten und kannst deshalb Deine Wohnung verlieren.
Für Quatsch auch noch 10 punkte und DH ????
GerdaG am 24. Februar 2009 11:46 Wo ist das "Quatsch"? Informiere Dich.
das ist so nicht richtig,laut mehreren Urteilen gibt es kein Grund Katzen in Mietwohnungen zu verbieten.Solange es nicht ein ganzer Haufen ist.Meines Wissens nach sind 2 Katzen ok,solange kein Geruch oder ähnliches von denen ausgeht.Aber generell verbieten darf man es heutzutage nicht mehr
Marah am 25. Februar 2009 11:28 Richtig Catfan!

Also laut neuen Urteilen zählen Katzen zu Kleintieren wo der vermietr nicht verbieten darf . natürlich ist eine Einigung immer zu begrüßen . aber ich sehe kein Problem das du die katzen in der wohnung hältst - sie sind es gewohnt und meine zwei sind in "ihrer" wohnung total relaxt
meine wohnung ist IDEAL für das halten zweier katzen; geheim. vor den fenstern ist nur ein fremdes haus. was soll ich quatschen. die wohnung ist ideal!!! Keiner hat was bemerkt bis jetzt! Danke an ALLE! Besonders schidi!!! ich will trotzdem, und gerade, weil sie aus dem fenster nichts beobachten können, umziehen. ellenna

auch wenn du sie heimlich hältst,gute "nasen" werden das im treppenhaus riechen
Katzen riechen nicht,das Problem bei Geruchsbelästigung sind nicht die Katzen sondern die Besitzer.
wie durften eigentlich auch keine tiere haben und haben uns dann einfach zwei katzen geholt. die anderen mieter haben es nach einer zeit gemerkt und haben auch nichts dagegen. finden sie super süß... :-) und unser mieter war mal hier und hat die näpfe gesehen und auch nichts gesagt. (Die katzen waren solange im schlafzimmer, sicher ist sicher...) naja, es liegt auf jeden fall immer am vermieter. wir haben jetzt glück gehabt, aber jeder ist anders...
Katzen ausschließlich in der Wohnung zu halten ist meiner Meinung nach nicht artgerecht. Aber es ist nicht verboten und wird auch häufig gemacht. Du kannst lediglich Probleme mit deinem Vermieter kriegen wenn er was merkt.
was ist artgerecht?Hunde ab der Leine?Fische im Aquarium?Vögel im Käfig?Pferde auf der Koppel/Stall?Man kann Katzen durchaus ein sehr schönes und vor allem längeres Leben IN der Wohnung bieten.
Schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Artgerechte_Haltung
Für Katze, also eine, brauchst Du keine Eralubnis Deies VM, auch wenn ein Verbot im MV steht. Bei zwei, naja ???
GerdaG am 24. Februar 2009 11:47 Das ist Quatsch. Aber nein, eigentlich schätze ich diesen Ausdruck nicht. Es ist nicht richtig, schreiben wir es so.

Guck mal hier: http://www.siamkatzen.de/rechtsfragen.html

Es ist ein wenig Sucherei, m.E. bist Du auf der sicheren Seite:
http://www.google.de/search?hl=de&q=katzenhaltung+ohne+zustimmung&btnG=G...
GerdaG am 24. Februar 2009 11:42 Das ist nicht richtig. Katzen zählen nicht zur Kleintierhaltung.
DH!!
Richtig!!!