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Wie ist das mit der nicht legalen Haltung von Wohnungskatzen?

gefragt von ellennaellenna am 24.02.2009 um 11:40 Uhr

Ich halte seit fast 4 monaten meine beiden katzen heimlich, weil es völlig sinnlos und absurd gewesen wäre den Vermieter zu fragen. (Den beiden geht es außergehöhnlich gut, keine Sorge). Sie sind keine Freigänger. ich habe gelesen, dass ich katzen halten darf, wenn sie die nachbarn in keiner weise stören. das ist mis, (s. o.) gut gelungen. OHNE strafen!!! Wie ist da die rechtslage? kennt jemand einen gerichtsprozeß als beispiel? ich suche schon eine geeignete wohnung, mit freilauf für die beiden.

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Katze x 3.915 Katzen x 3.905

schildi
beantwortet von schildi am 24. Februar 2009 11:42
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Katzen dürfen in Mietwohnungen gehalten werden. Dies gilt auch dann, wenn laut Mietvertrag der Vermieter über die Haustierhaltung entscheiden darf. Er ist nämlich in seiner Entscheidung nicht völlig frei, sondern darf dem Mieter nur mit triftigem Grund etwas versagen, das diesem das Leben in der Wohnung erheblich angenehmer gestalten könnte. Einen solchen triftigen Grund, dem Mieter eine Katze zu versagen, konnte das Amtsgericht Hamburg nicht erkennen. Katzen hätten bei artgerechter Haltung so gut wie keinen Einfluss auf das gedeihliche Zusammenleben der Mieter im Haus und auch der Vermieter hätte keine Nachteile für sich zu befürchten. Daher müsse er dem Mieter die Haltung einer Katze genehmigen. AG Hamburg, 47 C 520/95

Kommentar von Ed8d3d122c6ddc3f1eae4bdac72c06adsmallsandrine43 am 24. Februar 2009 11:44

DH!!

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 24. Februar 2009 11:46

Richtig!!!


GerdaG
beantwortet von GerdaG am 24. Februar 2009 11:41
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Du darfst die Katzen nicht halten und kannst deshalb Deine Wohnung verlieren.

Kommentar von jockl am 24. Februar 2009 11:44

Für Quatsch auch noch 10 punkte und DH ????

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 24. Februar 2009 11:46

Wo ist das "Quatsch"? Informiere Dich.

http://www.siamkatzen.de/rechtsfragen.html#Mietwohnung

Kommentar von Catfan am 24. Februar 2009 12:23

das ist so nicht richtig,laut mehreren Urteilen gibt es kein Grund Katzen in Mietwohnungen zu verbieten.Solange es nicht ein ganzer Haufen ist.Meines Wissens nach sind 2 Katzen ok,solange kein Geruch oder ähnliches von denen ausgeht.Aber generell verbieten darf man es heutzutage nicht mehr

Kommentar von 85c6343d946cfb3900a694492ea0897dsmallMarah am 25. Februar 2009 11:28

Richtig Catfan!


sandrine43
beantwortet von sandrine43 am 24. Februar 2009 11:44
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Also laut neuen Urteilen zählen Katzen zu Kleintieren wo der vermietr nicht verbieten darf . natürlich ist eine Einigung immer zu begrüßen . aber ich sehe kein Problem das du die katzen in der wohnung hältst - sie sind es gewohnt und meine zwei sind in "ihrer" wohnung total relaxt


ellenna
beantwortet von ellenna am 24. Februar 2009 11:57
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meine wohnung ist IDEAL für das halten zweier katzen; geheim. vor den fenstern ist nur ein fremdes haus. was soll ich quatschen. die wohnung ist ideal!!! Keiner hat was bemerkt bis jetzt! Danke an ALLE! Besonders schidi!!! ich will trotzdem, und gerade, weil sie aus dem fenster nichts beobachten können, umziehen. ellenna


supergirl2271
beantwortet von supergirl2271 am 24. Februar 2009 11:42
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auch wenn du sie heimlich hältst,gute "nasen" werden das im treppenhaus riechen

Kommentar von Catfan am 24. Februar 2009 12:23

Katzen riechen nicht,das Problem bei Geruchsbelästigung sind nicht die Katzen sondern die Besitzer.


LuckyTwister
beantwortet von LuckyTwister am 25. Februar 2009 14:37
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wie durften eigentlich auch keine tiere haben und haben uns dann einfach zwei katzen geholt. die anderen mieter haben es nach einer zeit gemerkt und haben auch nichts dagegen. finden sie super süß... :-) und unser mieter war mal hier und hat die näpfe gesehen und auch nichts gesagt. (Die katzen waren solange im schlafzimmer, sicher ist sicher...) naja, es liegt auf jeden fall immer am vermieter. wir haben jetzt glück gehabt, aber jeder ist anders...


anonym
beantwortet von hjfried am 24. Februar 2009 11:44
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Katzen ausschließlich in der Wohnung zu halten ist meiner Meinung nach nicht artgerecht. Aber es ist nicht verboten und wird auch häufig gemacht. Du kannst lediglich Probleme mit deinem Vermieter kriegen wenn er was merkt.

Kommentar von Catfan am 24. Februar 2009 12:27

was ist artgerecht?Hunde ab der Leine?Fische im Aquarium?Vögel im Käfig?Pferde auf der Koppel/Stall?Man kann Katzen durchaus ein sehr schönes und vor allem längeres Leben IN der Wohnung bieten.

Kommentar von hjfried am 28. Februar 2009 15:02

anonym
beantwortet von jockl am 24. Februar 2009 11:43
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Für Katze, also eine, brauchst Du keine Eralubnis Deies VM, auch wenn ein Verbot im MV steht. Bei zwei, naja ???

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 24. Februar 2009 11:47

Das ist Quatsch. Aber nein, eigentlich schätze ich diesen Ausdruck nicht. Es ist nicht richtig, schreiben wir es so.


Gewuerzmeister
beantwortet von Gewuerzmeister am 24. Februar 2009 11:42
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YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 24. Februar 2009 11:41
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Es ist ein wenig Sucherei, m.E. bist Du auf der sicheren Seite:

http://www.google.de/search?hl=de&q=katzenhaltung+ohne+zustimmung&btnG=G...

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 24. Februar 2009 11:42

Das ist nicht richtig. Katzen zählen nicht zur Kleintierhaltung.

Kommentar von Catfan am 24. Februar 2009 12:24

Gerda zählen sie doch,sogar kleine Hunde wie der York'scher zählen mittlerweile zu Kleintieren.Bist irgendwie nicht mehr ganz aktuell ;-)

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 24. Februar 2009 13:00

Meinst Du? ;-)) Hast Du Urteile?


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