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Wie ist das mit der Haftung, wenn man jemanden privat in Finanzdingen berät?

gefragt von wolfshund am 18.06.2007 um 9:25 Uhr

Mein Vater ist im Ruhestand und hat gemerkt, dass sein Rat in Finanzdingen gefragt ist. Er hat jetzt ja auch Zeit, sich über das Börsengeschehen und den Markt überhaupt zu informieren. Wenn er jetzt jemanden konkret berät, und da läuft was schief- also der andere verliert Geld- wie müsste er dann haften?

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Recht x 35.176 Finanzen x 23.692 Haftung x 325 Private Finanzberatung x 1

justii
beantwortet von justii am 20. Juni 2007 09:16
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Hallo. Auch bei privaten und unentgeltlichen Tipps und Ratschlägen kann eine erhebliche Haftung greifen, wenn z.B. ein Anleger aufgrund solcher Tipps sein Vermögen verliert. Hierzu wure kürzlich erst ein aktuelles Urteil publiziert. Diese wiegt jedoch nicht so schwer wie die konkrete Beraterhaftung. Es sei denn, der Tippgeber ist im beruflichen Leben in der Finanz- und Versicherungsbranche tätig. Dann wirds wieder eng... Gruß justii


anonym
beantwortet von SpygeeeT am 19. Juni 2007 15:40
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Tipps geben, kann er immer ohne Probleme.

Aber vermitteln oder abschließen darf er nur mit Lizenzen und kompletter Dokumentation nach EU-Vermittlerrichtlinie (gültig seit 22.05.2007).

Dafür braucht er dann auch u.a. eine Beraterhaftpflicht in entsprechender Höhe usw.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 19. Juni 2007 07:58
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Das kommt darauf an, ob er es beruflich macht oder nicht. Wenn er Versicherungs- oder Finanzberater ist und jemanden einen Rat gibt und jemand folgt diesem Rat, dann haftet er für eventuelle auftretende Vermögensschäden. Außerdem gehören Aktien zu den Wertpapiergescchäften und hier dürfen nur Banken oder Berater beraten, die eine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz haben.

Also Tipps geben ja, aber nur unentgeltlich!!


wj2000
beantwortet von wj2000 am 18. Juni 2007 14:31
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Er muss sich absichern und die Beratung immer ohne Gewähr durchführen.


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Freunde haften anders als Berater
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