Weitere Informationen
Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich zu befassen. Das Karlsruher Gericht wies die Klage einer Frau zurück, die rund 74 000 Euro dem Bruder ihres Ex-Lebensgefährten anvertraut hatte und davon nach dem Einbruch der Börsen im Jahr 2000 nur noch 20 000 Euro zurückbekam. (Aktenzeichen: III ZR 75/06 vom 19. April 2007) Der Mann hatte eine Banklehre gemacht und bereits für seine Mutter an der Börse spekuliert.














