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Wie ist das mit der Einkommensteuer, wenn mann fest angestellt ist und nebenher frei arbeitet?

gefragt von jopi1972 am 07.12.2006 um 10:26 Uhr

Ich habe eine Festanstellung und mache nebenher kleinere Jobs. Vom Finaamt habe ich für die freien Nebenjobs eine Steuernummer bekommen. Wie funktioniert diese Mischarbeitsform bei der Steuererklärung?


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Reply


anonym
beantwortet von einem Gast am 7. Dezember 2006 11:57
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radünzel, es gibt natürlich eine menge software, die einem beim ausfüllen der steuererklärung hilft. ob die von lexware die beste ist können wir mal dahin gestellt lassen. aber wenn du schon den tipp gibst, dass belege gesammelt werden sollten, dann spezifiere das für jopi, der offensichtlich in diesen fragen ein laie ist, sonst legt er noch eine belegsammlung an,für die sie ihn beim fa auslachen.


anonym
beantwortet von einem Gast am 7. Dezember 2006 11:48
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das finanzamt hat für diese fälle natürlich eine lösung parat. keiner fällt in diesem land in ein fiskalisches bermuda dreieck. du wirst feststellen, dass im rahmen der einkommensteuererklärung nach anderen einkunftsarten gefragt wird. es gibt sogar zusatzformulare in die sich diese einkünfte eintragen lassen. wenn man bedenkt, welche wohltaten der staat mit seine steuereinnahmen finanzieren kann, ist unser abgabensystem doch eine tolle sache.


anonym
beantwortet von einem Gast am 7. Dezember 2006 19:12
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Da werden beide Einkunftsquellen in einen Topf geworfen.


Joachim Radünzel
beantwortet von Joachim Radünzel am 7. Dezember 2006 11:52
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Beide Einkünfte werden in einer Erklärung angeführt. Angestellt = Anlage W mit Steuerkarte(n) Freiber. = Anlage GSE.
Ich würde die Anschaffung des Programms "Taxman von Lexware" empfehlen oder ähnliche. Da wird man automatisch durchs Programm geführt und braucht lediglich die Fragen beantworten.
Ist relativ einfach und bedienungsfreundlich.
Wichtig : Belege sammeln.

Kommentar von 384c6ca84ef313f331523f2bf6d17570smallJoachim Radünzel am 7. Dezember 2006 12:12

Natürlich ist Taxman eines von vielen Programmen. Ich kenne einige, sollte nur ein Beispiel sein. Bekomme keine Provision. Zu den Belegen sei gesagt: Es geht darum, welche Einnahmen und Ausgaben man hatte. Gerade bei Freiberufl. Einkünften entstehen ja auch Kosten, die abgesetzt werden können. Der verbleibende Rest wird dann zur Versteuerung herangezogen. Es würde hier den Rahmen sprengen, jede Kostenart zu benennen. Die Softwareprogramme haben gute Hilfetexte zu den verschiedenen Fragen.




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