BeaT1 am 08.11.2009 um 11:22 Uhr
Sagen wir mal ich kaufe einen Notebook aus Amerika für xxx Dollar und dies entspricht 400 euro 3 Tage später steigt aber der wert und ich bekomme beim Zoll probleme kann sowas passieren wenn man mit dem flieger kommt ?

Der Preis der Rechnung zählt, die musst du beim Zoll vorlegen.
ein neugerät kann im preis nicht steigen. grade bei notebooks fällt der preis so schnell
Ja, es nennt sich aber nicht Problem, sondern Währungsschwankung, abgesehen von weiteren Kosten (Zoll, MwSt, Einfuhr etc... :-)
Wenn du Einfuhrumsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag zahlst und vorher durch den roten Gang gehst, dann gibts auch keinen Ärger!

du wirst ja wohl noch die Rechnung oder Quittung haben

du musst nur beweisen, dass der wert des gerätes beim kaufdatum unter 400€ lag
wie zur hölle sollte der wert stiegen? durch eine plötzliche laptop-deflation oder was??
Es zählt der jeweilige Tageskurs beim Zoll, nicht der Wert, also, die 400 $ (es sei denn, es ist kein Kaufbeleg vorhanden, dann wird das Gerät geschätzt).