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wie ist das mit dem urheberrecht von musikalischen stücken?

gefragt von SchlachtwerkSchlachtwerk am 14.09.2009 um 23:11 Uhr

es geht darum, ich bin musiker und mein album ist bald fertig... ich hab n cover von dem klassik lied "o fortuna" http://www.youtube.com/watch?v=xuiQpEmOZsg&feature=channel_page

darf das lied auf die cd mit drauf?


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Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 14. September 2009 23:12
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Nein. Urheberrechte besagen nicht umsonst, dass die Rechte des Urhebers geschützt werden sollen. Mach dich mal über gema gebühren schlau und über Urheberrechte.

Kommentar von B828757fdc6078d5c6815fe412384dc2smallSchlachtwerk am 14. September 2009 23:13

apocalyptika oder wie man die schreibt haben zb aber auch metallica lieder auf ihrem album. hmm

Kommentar von Aebf9e6d5883fc0bc0e05e34a2423248smallRabenfeder am 14. September 2009 23:14

Die werden sich schon geeinigt haben. Nur weil andere es machen, du keine Ahnung von den Absprachen hast, bedeutet das nicht, dass du mal eben so was übernehmen darfst.


anonym
beantwortet von tomizzle am 14. September 2009 23:12
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Des musst du glaub ich mit der gema klären. Es gibt Stücke, die sin gema frei, die darf man umsonst covern. Für die anderen musst du zahlen. Hab mal gehört, dass alle Lieder von mittlerweile verstorbenen Künstlern umsonst gecovert werden dürfen, bin mir da aber nich sicher.

Kommentar von B828757fdc6078d5c6815fe412384dc2smallSchlachtwerk am 14. September 2009 23:13

wie erreicht man die gema?

Kommentar von D6b06b4331f88b9ba16e9d70a6cd3d6dsmallPianoman81 am 15. September 2009 00:38

zur info: der künstler muss 70 jahre tot sein.... erst dann ist die musik wieder frei... das ist aber von land zu land verschieden. in D und Ö sind es 70. in anderen 100 oder auch weniger. anders ist es, wenn jemand die rechte kauft und die dann einer organisation überantwortet. dann bleiben die bestehen...


Slipfloyd
beantwortet von Slipfloyd am 14. September 2009 23:23
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Roybinho
beantwortet von Roybinho am 17. September 2009 10:34
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Hallo,

Die GEMA wird nicht wirklich dein Problem lösen können. Ich versuch mal die Thematik zu erläutern. Richtig ist, dass nach 70 Jahren die Urheberrechte an den Werken erlöschen. Damit sollte Orffs Werk noch einige Jahre geschützt sein. Schließlich verstarb er erst 1982. Jedoch sind nach 70 Jahren nur die Rechte an dem Werk erloschen. Da ich mir vorstellen kann, dass eine Aufnahme verwendet werden soll, die nicht selbst "hergestellt" wurde, sind die Rechte des einspielenden Orchester und des Chors zu beachten. Dies bedeutet: Wenn Du Carmina Burana 2053 selbst einspielst, dann kannst Du es auch für eine Bearbeitung verwenden.

Auch Vorsicht, was das Bild angeht. Hast Du die Rechte daran? Darfst Du es barbeiten? Informiere Dich bitte vorher.


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