wie ist das jetzt mit kino.to
Also leute,es wurde kino.to ja heute geschlossen. Ich hab mir auch schon alles durchgelesen.Es haben aber SOOO viele leute filme illegal von kino.to gedownloadet...
werden die alle mit einer strafe rechnen müssen?(nicht das ich das getan habe)mfg : TheM4y3rS
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http://www.gutefrage.net/tag/kinoto/1
Solche Fragen wurden schon gestellt
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Wenn man sie zurück verfolgen kann müssen sie mit einer Strafe rechnen aber natürlich können sie nicht alle zurück verfolgen.
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Wer soll das denn hier wissen. Du wirst es erfahren, wenn Du Behörden sich bei Dir melden. Und bis dahin kannst Du ja mal überlegen, ob es wirklich okay ist, illegal Filme zu laden und welche Schäden dadurch verursacht werden.
Kommentar von BuBi21 08.06.2011was für S C H Ä D E N ?????? wenn wir nur mal das beispiel fluch der karibik 2 nehmen. produktionskosten ca. 250.000.000 $ , der film hat weltweit 1.066.179.725 $ (quelle:moviejones.de/filme-53/fluch-der-karibik/boxoffice/index.html) macht allein für diesen film ein gewinn von !!!** 816.179.725** $ !!!, also da kann man nun wirklich nicht von schäden sprechen, das ist doch alles nur dummes gequatsche der gefa und wie sie nicht alle heissen. ok ohne kino.to und den anderen seiten hätte der film vielleicht 10.000.000 $ mehr eingespielt, das merken die doch gar nicht mehr bei diesen summen.
also da noch von schäden zu sprechen da fällt mir nichts mehr zu ein. eher im gegenteil. kino.to war eine tolle seite und es wird nicht lange dauern bis wieder ein schluploch gefunden wird. wo kannst du heute denn noch filme sehen von 1950.
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DA WURDEN SCHON 100000ende Fragen gestllt. benutz die Suchfunktion-.-
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Nein, kein einfacher Downloader wird mit einer Strafe rechnen müssen. Nur die Uploader.
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Ist doch egal, wie viele Leute das gemacht haben. Wozu gibt es die Serienbrieffunktion?
Und bei 100€ pro Schreiben (für den einfachen Downloader) macht das mit Sicherheit irgendein Anwalt.
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Die Polizei wird die IP´s zurück verfolgen und wenn sie da jemanden finden wird es darauf ankommen wieviel derjenige runter geladen hat und ob er davon Raubkopien erstellt hat. sprich sie auf CD oder DVD gebrannt. Ich denke mal sie werden die verfolgen die sich nicht nur einen film runter geladen haben sondern einige und diese vielleicht auch verkaufen. Das bedeutet wenn die eine IP haben wird erst mal PC und alles beschlagnahmt und überprüft, finden sie was gibts eine Anzeige.
Kommentar von clemenswclemensw 08.06.2011Auch wenn die Staatanwaltschaft bei einfachen Downloadern das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellt, ist das noch kein Freibrief. Dann beantragt der Anwalt der Gegenpartei Akteneinsicht, bekommt so deinen Namen und Adresse und schreibt dir eine vereinfachte Abmahnung über 100€.
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Zwar werden die reinen Konsumenten, also jene Nutzer, die das illegale Videomaterial nur anschauen und nicht weiter verbreiten, offenbar aktuell noch nicht strafrechtlich verfolgt, Fakt ist jedoch: Wer urheberrechtlich geschützte Werke im Netz ohne Berechtigung bzw. Bezahlung genießt, der bewegt sich auf dünnem Eis.
Quelle: http://www.promispion.de/kino-to-offline-das-aus-fuer-die-streaming-seite-3048/
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Inwieweit jetzt auch die Nutzer strafrechtlich oder zivilrechtlich belangt werden, wird die nächste Zeit zeigen. Das dürfte davon abhängen, wie sich Nutzerdaten zurückverfolgen lassen und mit welchem Nachdruck von Seiten der Staatsanwaltschaft (strafrechtlich) oder der Filmfirmen (zivilrechtlich) vorgegangen wird.
Wenn es z.B. bald ein Urteil gibt, dass das "anschauen per stream" zu einer "download-variante" erklärt, wird die Verfolgung noch wahrscheinlicher.
Kommentar von clemenswclemensw 08.06.2011Ein solches Urteil gibt es bereits - ging allerdings um KiPo: Demnach ist bereits das Kopieren in den Arbeitsspeicher als Besitz zu werten.
Dieses Urteil wird also beim nächsten Raubkopierer-Fall garantiert als Vorlage dienen.
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Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.
Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.
Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.
Dass Steht auf der kinot.to seite
Sehr gut.