Frage von TheM4y3rS 08.06.2011

wie ist das jetzt mit kino.to

  • Antwort von Gooperz 08.06.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    http://www.gutefrage.net/tag/kinoto/1

    Solche Fragen wurden schon gestellt

  • Antwort von snoop27 08.06.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    alle nicht, nur du.

  • Antwort von PHR1994 08.06.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn man sie zurück verfolgen kann müssen sie mit einer Strafe rechnen aber natürlich können sie nicht alle zurück verfolgen.

  • Antwort von miboki 08.06.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wer soll das denn hier wissen. Du wirst es erfahren, wenn Du Behörden sich bei Dir melden. Und bis dahin kannst Du ja mal überlegen, ob es wirklich okay ist, illegal Filme zu laden und welche Schäden dadurch verursacht werden.

  • Antwort von FaithLehane 08.06.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    DA WURDEN SCHON 100000ende Fragen gestllt. benutz die Suchfunktion-.-

  • Antwort von Superanonym 08.06.2011

    Nein, kein einfacher Downloader wird mit einer Strafe rechnen müssen. Nur die Uploader.

  • Antwort von clemensw 08.06.2011

    Ist doch egal, wie viele Leute das gemacht haben. Wozu gibt es die Serienbrieffunktion?

    Und bei 100€ pro Schreiben (für den einfachen Downloader) macht das mit Sicherheit irgendein Anwalt.

  • Antwort von Anna1230 08.06.2011

    Die Polizei wird die IP´s zurück verfolgen und wenn sie da jemanden finden wird es darauf ankommen wieviel derjenige runter geladen hat und ob er davon Raubkopien erstellt hat. sprich sie auf CD oder DVD gebrannt. Ich denke mal sie werden die verfolgen die sich nicht nur einen film runter geladen haben sondern einige und diese vielleicht auch verkaufen. Das bedeutet wenn die eine IP haben wird erst mal PC und alles beschlagnahmt und überprüft, finden sie was gibts eine Anzeige.

  • Antwort von heinr 08.06.2011

    Zwar werden die reinen Konsumenten, also jene Nutzer, die das illegale Videomaterial nur anschauen und nicht weiter verbreiten, offenbar aktuell noch nicht strafrechtlich verfolgt, Fakt ist jedoch: Wer urheberrechtlich geschützte Werke im Netz ohne Berechtigung bzw. Bezahlung genießt, der bewegt sich auf dünnem Eis.

    Quelle: http://www.promispion.de/kino-to-offline-das-aus-fuer-die-streaming-seite-3048/

  • Antwort von Ugival 08.06.2011

    Inwieweit jetzt auch die Nutzer strafrechtlich oder zivilrechtlich belangt werden, wird die nächste Zeit zeigen. Das dürfte davon abhängen, wie sich Nutzerdaten zurückverfolgen lassen und mit welchem Nachdruck von Seiten der Staatsanwaltschaft (strafrechtlich) oder der Filmfirmen (zivilrechtlich) vorgegangen wird.

    Wenn es z.B. bald ein Urteil gibt, dass das "anschauen per stream" zu einer "download-variante" erklärt, wird die Verfolgung noch wahrscheinlicher.

  • Antwort von PHR1994 08.06.2011

    Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.

    Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.

    Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.

    Dass Steht auf der kinot.to seite

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