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Wie ist das jetzt mit dem EU-Knöllchen?? Strafe zahlen?

gefragt von simontrepp am 30.04.2008 um 12:10 Uhr

oder kann man mit einem niederländischen Knöllchen noch mit einem blauen Auge davon kommen?


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Tippse
beantwortet von Tippse am 30. April 2008 12:11
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Ja klar musst Du das zahlen. Was meinst Du mit dem blauen Auge davonkommen? Inwiefern?

Kommentar von 1fbd04cbe07943860c54a31479062621smallMaienblume am 30. April 2008 12:29

Hat ihm die Freundin gehauen wegen des Knöllchens... lol

Kommentar von F7c2a2cc208049360eba4edbb71f0be8small Tippse am 30. April 2008 12:31

rofl


anonym
beantwortet von segalo am 30. April 2008 12:11
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Grundsätzlich können Knöllchen aus dem Ausland nach der Reise als Souvenir bei Seite gelegt oder im Papierkorb entsorgt werden. Denn bislang müssen deutsche Autofahrer Geldbußen oder -strafen aus Knöllchen, Bußgeldbescheiden oder Urteilen in Ordnungswidrigkeiten, die im Ausland verhängt oder rechtskräftig geworden sind, nicht zahlen. Denn Knöllchen und Bußgeldbescheide aus dem Ausland - mit Ausnahme von Österreich - können in Deutschland nicht verfolgt werden.

Kommentar von Bc6ef757c7b3dd10ad64e1f73f57c5efsmallgalix am 30. April 2008 12:16

Das machte aber nur Sinn, wenn man die nächsten paar Jahre nicht wieder in das Land reisen würde. Schlimmstenfalls wird einem nämlich bei der erneuten Einreise gleich das ganze Auto konfisziert!


anonym
beantwortet von rolandoth am 30. April 2008 12:13
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schau doch auch mal beim adac vorbei. hier findest du auch den ein oder anderen ratschlag.

http://www.adac.de/RechtundRat/verkehrsrecht/ausland/europ_ausland/default.asp?ComponentID=6514&SourceP...


Indy72
beantwortet von Indy72 am 30. April 2008 12:15
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jein! Es gibt 3 Sorten von Verkehrsdelikten, die Grenzübergreifend verfolgt werden: Trunkenheit, Raserei und... (vergessen). Bei anderen Verkehrsdelikten sind die deutschen Behörden nicht zur Amtshilfe gezwungen. Gleichwohl versuchen einige Italienische, österreichische und Niederländische Komunen ihre Knollen auf zivilrechtlich einzutreiben, d.h. Mit Gerichtstitel und GV.


Marieke2712
beantwortet von Marieke2712 am 30. April 2008 12:17
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Wenn Du noch einmal in die Niederlande willst, solltest Du zahlen. Denn wenn sie Dich später kriegen, wirds richtig unangenehm. Ich finde auch, das man zu seinen Fehlern stehen sollte. ;)





tradaix
beantwortet von tradaix am 30. April 2008 12:40
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Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt [Reference: IP/08/464 - Date: 19/03/2008], die die grenzübergreifende Ahndung der gefährlichsten Verstöße gegen die Verkehrsordnung erleichtern soll. Ziel ist es, technische Geräte und Rechtsinstrumente einzusetzen, die es ermöglichen, in der EU die Identität von Fahrern zu ermitteln und so Verkehrsdelikte zu ahnden, die in einem anderen Mitgliedstaat als jenem, in dem das betreffende Fahrzeug zugelassen ist, begangen werden. Diese Maßnahme wird eine erhebliche Verbesserung der Sicherheit auf den europäischen Straßen sowie Verhaltensänderungen sowohl der durchreisenden als auch der einheimischen Fahrer bewirken. Außerdem wird dadurch die derzeit häufige Ungleichbehandlung dieser beiden Kategorien von Verkehrsteilnehmern beendet. (...)

Wenn heute ein Fahrer mit einem im europäischen Ausland zugelassenen Fahrzeug einen Verstoß gegen die Verkehrsordnung begeht, so bleibt er von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen straffrei, weil seine Identität nicht ermittelt oder die Zulassungsanschrift des Fahrzeugs nicht überprüft werden kann. Diese Straffreiheit beeinträchtigt nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern stellt auch eine Diskriminierung der einheimischen Fahrer dar, deren Verkehrsdelikte geahndet werden.

Um diesem Missstand abzuhelfen, möchte die Kommission in der EU ein System einrichten, das die grenzübergreifende Verfolgung der unfallträchtigsten Verkehrsverstöße erleichtert. So wird ein europäisches Netz für den elektronischen Datenaustausch es ermöglichen, Bußgeldbescheide ins Ausland zu übermitteln. Dazu müssen die Mitgliedstaaten zwar die entsprechenden Verwaltungsstrukturen schaffen, dennoch stellt dies gegenüber der heute üblichen manuellen Bearbeitung eine Vereinfachung dar.

Die vorgeschlagene Richtlinie erfasst vier Arten von Verkehrsdelikten: Geschwindigkeitsübertretungen, Trunkenheit im Straßenverkehr, das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und das Überfahren einer roten Ampel. Diese vier Verstöße sind die Hauptursachen schwerer und tödlicher Unfälle: nahezu 75% der Todesfälle im Straßenverkehr gehen darauf zurück.

(europa.eu)


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