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wie ist das gesetzlich?

gefragt von KathymausKathymaus am 16.05.2009 um 1:56 Uhr

also. mein freund und ich waren am 5.05. ne kette bei uns in der stadt in nem laden aussuchen. die hatten aber keine da, die ich wollte, der verkäufer zeigte mir einen katalog und fragte, ob da was dabei ist. ich zeigte auf eine und er wollte sie bestellen. jetzt bin ich am donnerstag dahin(weil die erst dann da war) und nahm sie mit er hat sie mir zwar gezeigt, aber ich hab nicht weiter hingeguckt, hab ihm vertraut. dann war ich zu hause und wollte sie meinem freund zeigen, damit er sie mir anzieht, aber es war nicht die, die wir wollten und die er bestellen sollte. kann ich die jetzt einfach zurück geben? und kann ich sagen, dass ich mein gelöd zurück will. weil noch mal 1 1/2 wochen auf ne kette warten hab ich keine lust.

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kette x 227

Siam1
beantwortet von Siam1 am 16. Mai 2009 02:30
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Wenn Du eine Ware kaufst, ist der Vertrag geschlossen und der Käufer muss die Ware nicht zurücknehmen.Alles andere ist Kulanzsache, was in der Weihnachtszeit oft gerne gegeben wird und auch in anderen guten Geschäften. Auch eine Geldzurückgabe ist freiwillig, der Verkäufer kann Dir statt dessen auch einen Gutschein geben.

Du schreibst:.."ich zeigte auf eine und er wollte sie bestellen". Hast Du jetzt angenommen, dass es die richtige Kette ist? oder hat der Verkäufer eine falsche Artikelnummer bei der Bestellung eingetragen?Hat er ein Fehler gemacht, muss er es korrigieren.

Aber meine bisherigen Erfahrungen sind, dass ein Verkäufer/Händler entgegenkommt. Auf einen Gutschein wird er vermutlich bestehen, falls Du keine andere Kette findest.

Allzulange solltest Du aber nicht warten, sonst könnte es heißen Du hast die Kette zwischenzeitlich getragen.

Kommentar von 7ff4e6ef2be32cc0135315a534c91b5csmallKathymaus am 16. Mai 2009 02:33

er hat die falsche bestellt

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 16. Mai 2009 02:50

dann freu Dich! Du musst die Kette nicht behalten.


sandkistenchef2
beantwortet von sandkistenchef2 am 16. Mai 2009 02:05
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"geld gelöd zurück" fordern !


12vis
beantwortet von 12vis am 16. Mai 2009 02:01
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ein Recht hast du in keinem Falle dazu. Hoffe auf Kulanz des Ladens.


Denise180685
beantwortet von Denise180685 am 16. Mai 2009 01:59
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sorry, 2x geantwortet, rein rechtlich, hat der händler aber das recht, die ware in die gewünschte nochmal umzutauschen, aber die meisten sind so kulant und wollen ihre kunden nicht verkraulen und geben dir das geld wieder

Kommentar von philtheill am 16. Mai 2009 02:02

nein, in diesem Fall nicht, weil die Ware, die sie bekommen hat, nicht die ist, die sie bestellt hat. Einfach zum Laden gehen, sagen, dass du was anderes geordert hattest!

Kommentar von 4f4723589a7882776b1169a2a332cdf5smallDenise180685 am 16. Mai 2009 02:03

das mein ich ja, er kann sagen ok, geld bekommst du nicht, dafür diesmal die richtige kette, macht aber eigentlich keiner

Kommentar von 08eb2abae118f2d06c98adfaf6779428smallOubyi am 16. Mai 2009 02:10

Sorry, aber:
verkraulen
ist wirklich mal ein SCHÖNER Tippfehler.
(:o)))

Kommentar von 4f4723589a7882776b1169a2a332cdf5smallDenise180685 am 16. Mai 2009 03:27

gern geschehen, nur für euch verschrieben ;)


Igitta
beantwortet von Igitta am 16. Mai 2009 05:21
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Der Verkäufer ist Gesetzes wegen nicht verpflichtet, dir Bargeld auszubezahlen. Üblicherweise erhält man einen Gutschein vom Geschäft.


saraishere
beantwortet von saraishere am 16. Mai 2009 02:35
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Umtauschrecht gild 14 tage und gerade wenn er die falsche bestellt hat!


lenticularis
beantwortet von lenticularis am 16. Mai 2009 02:08
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2 wochen umtauschrecht hat man meines wissens immer

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 16. Mai 2009 02:52

Nein, das hat man nicht.

Bei Vertragsabschluss sollte man den Verkäufer fragen ob er ein Umtauschrecht einräumt. Es ist ein Service des Händlers, dass der Kunde die Ware bei Nichtgefallen umtauschen kann. Einen gesetzlichen Anspruch darauf hat man nicht. Oftmals gibt es diesen Hinweis auf dem Kassenzettel oder wie schon erwähnt danach fragen.

http://www.rechtsanwalt-friedrichshain.de/Urteile/Legenden/index.html?http "einmal zurückblättern -grüner Pfeil- ,wenn Seite nicht mehr gefunden wird.)

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 16. Mai 2009 04:00

14 Tage Rückgaberecht > Anders ist die Sache bei Onlinekäufen. Wer im Internet oder beim Versandhändler bestellt, hat ein gesetzlich verbrieftes Widerrufsrecht. 14 Tage lang. Ohne Angabe von Gründen.

http://www.test.de/themen/steuern-recht/test/-/1609347/1609347/1610398/?mc=b2b.standard.link&affiliate.provider=firstgate&affiliate.partner=vznrw-warentest-afp

da ich mir nicht sicher wie das bei Onlinekäufen ist habe ich nochmals nachgeschaut, da gibt es eine andere Rechtssprechung.


Nicoli
beantwortet von Nicoli am 16. Mai 2009 02:02
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versuch es. habe neulich noch gehört oder gelesen, dass es kein recht auf umtausch gibt. ist kulanz der geschäfte.


ullagio
beantwortet von ullagio am 16. Mai 2009 02:00
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Ja,wenn Du die Garantie noch hast

Kommentar von C742c15dd1dd4418b9dca0d4b0c3e8c8smallIgitta am 16. Mai 2009 05:12

Auf solchen Kitsch gibt es doch keine Garantie!!!


Denise180685
beantwortet von Denise180685 am 16. Mai 2009 01:59
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