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Wie ist das eigentlich mit meinem Erbe?

gefragt von mel77le am 22.06.2009 um 10:32 Uhr

Meine Eltern haben sich vor 22 Jahren scheiden lassen! Mein Vater hat eine neue Frau geheiratet die 2 Kinder mit in die Ehe brachte ! Er zahlte nie Unterhalt ...und meldete sich ach nie wieder ! Wenn er jetzt stirbt Erbe ich dann trotzdem was ...oder gehe ich leer aus? Könnte ich mir vielleicht jetzt schon einen Pflichtteil ohne seinen willen auszahlen lassen?

Danke


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anonym
beantwortet von rebew am 22. Juni 2009 10:50
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Hat dein Vater Eigentum Z.B ein Haus?

Kommentar von mel77le am 22. Juni 2009 10:55

ganz ehrlich gesagt so genau weiß ich das alles nicht... war auch erstmal eine reine interessen frage ...nach dem motto wenn ! ich weiss er hat geheiratet sie hat noch 2 kindermitgebracht ...sie haben ein haus und er hat eine firma! ob da was ist oder nicht weiß ich garnicht! mein vater ist auch nicht blöd wenn er nicht will das ich was bekomme dann wird das auch so sein!!!!

Kommentar von 71a28ae32c60dc6b0f628c0a7c062422smallAbraxsa am 22. Juni 2009 11:17

Deinen Pflichtteil bekommst du immer,egal was er macht und du wirst vom Amt benachrichtigt wenn er gestorben ist.Wenn du 18 bist kannst du den nicht bezahlten Unterhalt einklagen.Frag beim Jugendamt nach. Bei mir wars ähnlich.Ich weiss noch nicht mal wer mein Vater ist.Alle die etwas darüber wissen tun so, als wüssten sie nichts.Ich würde ihm auch eins auf den Deckel geben,wenn ich ihn treffen würde! Kinder in die Welt setzten und sich dann verpissen ist eine Sauerei!

Kommentar von rebew am 22. Juni 2009 11:18

Hab ich mir sowas gedacht.Haus etc.kann er seiner Frau überschrieben haben,wenn es eine bestimmte frist überschritten hat,kann man auch nix mehr machen.Wenn er Barvermögen hat oder Auto,anderen Hausrat müsstest du davon deinen Pflichtteil bekommen.Aber an erster Stelle steht glaube ich die Frau.Übrigens hatte ich ein ähnl.Problem mit meiner Mutter.

Kommentar von mel77le am 22. Juni 2009 12:33

wie ist das mit dem unterhalt??? verjährt das ? bin ja schon 32J ! ist also schon ne weile her ...

Kommentar von rebew am 22. Juni 2009 13:06

Dann wird deine Mutter wohl unterhalt vom Jugendamt erhalten haben und das holt,falls mögl.,sich das vom Vater wieder.Du hast wohl die A_karte gezogen.Geh doch mal zum Anwalt,zu einem "Beratungsgespräch",die kosten nicht soviel,ich meine irgendaws um die 30euro.


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JessicaB
beantwortet von JessicaB am 22. Juni 2009 10:33
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Lies mal hier, gibt ja sowas wie ein Pflichterbe

http://www.kanzlei-barth-schaefer.de/html/Das_Pflichterbe.htm


almmichel
beantwortet von almmichel am 22. Juni 2009 10:35
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Dein Pfichtteil bekommst du immer.


Tasha4you
beantwortet von Tasha4you am 22. Juni 2009 10:33
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Wie Geldgeil bist du denn. Versöhn dich lieber mit deinem vater bevor er stirbt!

Kommentar von Karla20010 am 22. Juni 2009 10:37

Es sollte sich besser melden bevor ER stirbt!!!

Kommentar von mel77le am 22. Juni 2009 10:38

wer bist du denn ...??? Hallo der ist abgehauen und hat wegen einer anderen meine mutter mit 3 kinder 300000 dm schulden einfach sitzen gelassen ...wir wurden vor die tür gesetzt ohne was ...was meinst du sollte er nicht um vergebeung fragen ...wieso ich? verurteile nicht jemanden wenn du die geschichte nicht kennst das ...hat nicht mit geldgeil zutun sonder mit recht!!!!!!!!!!

Kommentar von crohnie2 am 22. Juni 2009 10:39

halt doch mal den Ball flach, wenn du nicht alle Fakten aufzählst, kann man auch nur nach den Fakten urteilen, die du zur Verfügung stellst.

Kommentar von mel77le am 22. Juni 2009 10:42

ja sorry das stimmt ...aber das würde oft den rahmen sprengen... davon mal abgesehen wird man so schnell verurteilt obwohl man zu mancher frage ja auch gründe hat!....

Kommentar von Karla20010 am 22. Juni 2009 10:42

Entschuldige, mein Kommentar war für Tasha4u, die meinte dass du dich mit ihn versöhnen sollst, mit dem ich nicht zustimme. Ich stimme mit dir volkommen zu.

Kommentar von mel77le am 22. Juni 2009 10:47

danke ... es ist sowieso ein schwieriges thema ...da bin ich auch ein wenig sensibel! hatte mit meinem kommentar aber auch Tasha4u gemeint ...falls du jetzt dachtest ich meinte dich :)


Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 22. Juni 2009 10:36
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Pflichtteil,mehr ist nicht drin,wird alles seine Frau erben,dann alle seine Kinder zu gleichen Teilen.



anonym
beantwortet von crohnie2 am 22. Juni 2009 10:38
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  1. auszahlen lassen geht nicht, nur wenn es der Erlasser will. Ausbezahlen geht erst nach dem Tod deines Vaters, wenn er dich formal enterbt, dann bekommst du aber immer noch die Hälfte deines gestzl. Erbteils. Enterben würde Sinn machen, da er auch der "neuen" Familie gegenüber in der Verantwortung steht.
  2. Wenn dein Vater die anderen Kinder z.B. adoptiert hat, dann sind sie dir gleichgestellt, wenn nicht dann erbst du alleine, sofern du keine weiteren Geschwister hast.

Josyy
beantwortet von Josyy am 22. Juni 2009 10:34
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Dein Vater lebt noch und du machst dir Gedanken um dein Erbe? kopfschüttel Wenn er dich im Testament nicht erwähnt bekommst du nüx :) Wenn er kein Testament hat bekommst du deinen Pflichtteil aber den kannst du jetzt noch nicht auszahlen da er noch lebt °_°

Kommentar von mel77le am 22. Juni 2009 10:39

hallo ...??? lesen???... ihr nicht was ich da schreibe ???? ich war 12 jahre alt! und hab nie wieder was von ihm gehört ! ist mir voll egal wenn er stirbt ...war ihm auch egal das ich nix zuessen hatte !

Kommentar von Simple_avatar8smallJosyy am 22. Juni 2009 10:45

Dann wäre mir das Erbe auch scheißegal nur mal so am Rande.. wenn man auf nen Menschen pfeift dann sitzt man net geldgeil inner Ecke und wartet bis der den Löffel abgibt °_° Würd mich das garnich intressieren, hab auch Stress mit Familie...wenn ich von jemd nix mehr wissen will dann will ich nix mehr von ihm egal wieviel Kohle er hatte..

Kommentar von mel77le am 22. Juni 2009 10:50

ich glaube du bist auch einer von dennen die nie wirkliche geld probleme hatten oder haben! wenn du mein leben kennen würdest meine geschicht ...glaub mir du würdest jeden cent wollen der dir zusteht und auf ganix verzichten! das hat mit geldgeil nix zutun ! sonder mit überleben!!!stress mit meiner familie ... das ist mehr als stress!


nadine0506
beantwortet von nadine0506 am 22. Juni 2009 10:37
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ähm du kannst dir den pflichtteil nicht jetzt auszahlen lassen.

du bist neben der ehefrau (wenn keine weiteren abkömmlinge vorhanden sind) gesetzlicher erbe zu 1/2 wenn die ehepartner im gesetzlichen güterstand leben!


anonym
beantwortet von apfelfringe am 22. Juni 2009 10:32
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Die Beerdigungskosten hast du halt gleich am Hintern - das ist mal Fakt.

Kommentar von Simple_avatar8smallflamingstar am 22. Juni 2009 10:33

Nein, seine Frau.

Kommentar von apfelfringe am 22. Juni 2009 10:35

Ah stimmt..ja, er hat ja wieder geheiratet !!!


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 22. Juni 2009 10:33
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Vorher geht nichts. Du musst schon warten, bis dein Vater stirbt. Dann erbt erst mal seine Frau, falls er ein Berliner Testament gemacht hat.


anonym
beantwortet von maedl24 am 22. Juni 2009 10:35
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der pflichtteil steht dir auf jeden fall zu... meine oma hat den pflichtteil für meinen bruder bereits aubezahlt, obwohl sie noch lebt, aber er bekommt wenn sie stirbt nichts mehr!

Kommentar von Simple_avatar8smallflamingstar am 22. Juni 2009 10:36

Das ist eine freiwillige Leistung.


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