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Wie ist das bei Kündigung wegen Eigenbedarf und evtl. Schadenersatz ?

gefragt von Ganzlieber am 11.08.2008 um 22:05 Uhr

Wie bekomme ich Schadenersatz wenn mein Vermieter wegen Eigenbedarf Kündigt??

Muß ich Beweisen das es kein Eigenbedarf ist oder wurde oder wie??

Wenn ich Kündigung wiederspreche dann ausziehe zum Kündigungstermin und später aber herausfinde (wie auch immer, das weis ich nicht) das es kein Eigenbedarf war. Bekomme ich dann Schadenersatz??

Stell mir das aber schwer vor sowas zu Beweisen.

Nur mal so eine neugierige Frage. Kann leider sowieso nicht ausziehen da keine Mittel vorhanden sind für Umzug.

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Recht x 35.228 mietrecht x 3.889 eigenbedarf x 136 schadenersatz x 130

pegolina
beantwortet von pegolina am 11. August 2008 22:08
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Laß dich beim Mieterbund oder von einem Anwalt beraten.


Qetan
beantwortet von Qetan am 11. August 2008 22:09
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Geh zum Mieterbund.


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 3. Dezember 2008 08:33
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Hier wird es dem Vermieter nicht leicht gemacht. Es gibt sehr strenge Auflagen, um wegen Eigenbedarfs zu kündigen.

Hier findest Du nützliche Tipps dazu:

http://www.wohnung.com/eigenbedarf/


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 11. August 2008 22:19
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Schadensersatz bei Täuschung

Was, wenn man die in gutem Glauben geräumte Ex-Wohnung auf einmal in der Zeitung inseriert sieht, der Vermieter also gar nicht eingezogen ist? Dann kann dem Mieter Schadensersatz zustehen, zum Beispiel für Umzugs- und Maklerkosten oder die Differenz, falls die Miete der neuen Wohnung höher ist. Allerdings hat der Bundesgerichtshof vor kurzem geurteilt, der Mieter müsse beweisen, dass der Vermieter von Anfang an mit gezinkten Karten gespielt hat, und das ist nicht immer einfach.

Rechtliche Beratung dürfte in jedem Fall bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs angebracht sein - immerhin geht es um nichts weniger als das eigene zu Hause.

http://kuerzer.de/290SbAjfx

Kommentar von Obelhicks am 12. August 2008 09:22

dem kann ich zustimmen. es geht um sehr viel, das sagt auch der streitwert in einem gerichtsverfahren, er beträgt eine jahresmiete. du hast eiige fragen gestellt, die z.teil der rückfrage bedürfen, da rechtsprechung hinzugezogen werden muß, die unter ganz bestimmten umständen erfolgte. darum auch mein rat: geh zum mieterverein, werde mitglied und lass dich von den experten beraten. das kostet einen jahresbeitrag (in der regel 60 - 80 €) und hilft deine probleme zu lösen. bitte nicht lange aufschieben, da die frist für den widersporuch läuft.


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