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wie hoch wird die strafe bei wiederholten male körperverletzung wenn amn schon bewährung hat

gefragt von hotgirl1975 am 07.06.2009 um 19:39 Uhr

wie hoch wird die strafe bei wiederholten male körperverletzung wenn man schon bewährung hat.


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BlackSun1
beantwortet von BlackSun1 am 7. Juni 2009 19:39
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Kann nicht hoch genug sein...!!!Gewalt ist nie eine Lösung oder Freibrief

Kommentar von Norlicht am 7. Juni 2009 19:40

DH! Ist meistens leider trotzdem lächerlich gering...


anonym
beantwortet von TanteBertha am 7. Juni 2009 19:40
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Ich hoffe drastisch und ohne Bewährung, denn die hat ja offensichtlich nicht funktioniert.


anonym
beantwortet von docbde am 7. Juni 2009 19:39
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Mindestens so hoch wie beim ersten mal, plus dass die Bewährung widerrufen wird...

Kommt immer darauf an, was du gemacht hast, wie die Umstände waren und wie der Richter drauf ist.


heialex
beantwortet von heialex am 7. Juni 2009 19:40
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Die Bewährung wir widerrufen und man kommt für eine gewisse Zeit in Haft.


Willlllli
beantwortet von Willlllli am 7. Juni 2009 19:40
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15 Jahre, hoffe ich



Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 7. Juni 2009 19:40
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Einsperren und Schlüssel wegwerfen - naja, eine Wunschvorstellung - aber ein paar Jahre werden es schon.


anonym
beantwortet von TazDevil am 7. Juni 2009 19:40
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So hoch, wie der vorsitzende Richter sie bestimmt.


marbeja
beantwortet von marbeja am 7. Juni 2009 19:40
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Die Bewährung kommt noch drauf. Richtig so !!!!


Krizzie
beantwortet von Krizzie am 7. Juni 2009 19:41
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Das kommt ganz auf das Verhalten desjenigen an der sie begangen hat....(Reue, beim Opfer entschuldigen,entschädigen und ob man sich mal in Therapie begibt,weil es nicht normal ist immer drauf zu hauen) und auf das wohlwollen von Richter und Staatsanwalt...ich wäre mal dafür diie Bewährung aufzuheben..


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 7. Juni 2009 19:40
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Dann wirst Du auf alle Fälle eingeknastet, wenn das im ersten Urteil (mit der Bewährung) so festgelegt wurde.


Anell
beantwortet von Anell am 7. Juni 2009 19:40
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Dann wirst du vermutlich einsitzen müssen, wird die Bewährung aufgehoben. Falls du nicht einen sehr milden Richter hast, der dir Therapie verordnet. Anell


zauberflocke1
beantwortet von zauberflocke1 am 7. Juni 2009 19:40
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So hoch wie beim ersten Mal und/oder höher und die Bewährung fällt weg...


emjay
beantwortet von emjay am 7. Juni 2009 19:41
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Jugendlicher oder Erwachsener?

Kommentar von hotgirl1975 am 7. Juni 2009 19:46

erwachsener mein mann

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 7. Juni 2009 20:05

Naja, die Bewährungsstrafe wird er jetzt mind. absitzen müssen.


Krizzie
beantwortet von Krizzie am 7. Juni 2009 19:41
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Das kommt ganz auf das Verhalten desjenigen an der sie begangen hat....(Reue, beim Opfer entschuldigen,entschädigen und ob man sich mal in Therapie begibt,weil es nicht normal ist immer drauf zu hauen) und auf das wohlwollen von Richter und Staatsanwalt...ich wäre mal dafür diie Bewährung aufzuheben..


galliano
beantwortet von galliano am 7. Juni 2009 19:42
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Ab in den Knast !


Kommentar von hotgirl1975 am 7. Juni 2009 19:49

ja ich hoffe auch dennd as was er versprochen hat eientherapie hat er nciht gehalten. und er droht jeden wo er nur kann und diesmal mir soagar mit Mord bzw er hat mich gewürgt


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