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Wie hoch/tief darf man auf seinem privaten Grundstück bauen/bohren?

gefragt von VollstreckerVollstrecker am 05.10.2007 um 12:46 Uhr

Reply


bommel65
beantwortet von bommel65 am 5. Oktober 2007 12:59
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Wolkenkratzer oder Tiefbrunnen?? :-)

Also die Höhe ist normalerweise über den Bebauungsplan geregelt, damit nicht dem einen Nachbarn plötzlich die Sonne fehlt...

Die Tiefe (senkrecht nach unten) ist zunächst mal unbegrenzt (daher kann man i. d. R. auch ohne Problem Erdsonden für Erdwärme bohren lassen).

Anders verhält es sich in Wasser- oder Naturschutzgebieten - hier könnte es zu Einschränkungen kommen, z. B. wegen einem möglichen Absenken des (für die Umgebung wichtigen) Grundwasserspiegels. Das ist nicht überall zulässig.

Genaue Auskünfte bekommt man beim zuständigen Bauamt.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 5. Oktober 2007 12:49
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Das kommt ganz auf das Wohngebiet an, in dem man bohren oder bauen will. Im Naturschutz- oder Wasserschutzgebiet oft gar nicht. Das erfährt man bei der Stadt, was wo erlaubt ist.


anonym
beantwortet von double81 am 3. Januar 2008 16:26
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Die Errichtung einer geothermalen Anlage ist eine Anzeigepflichtiges Vorhaben und muss bei den zuständigen Behörden beantragt werden. Dort wird der Anspruch Dritter und das Grundwasserniveau geprüft und dem nach über den Antrag entschieden.

Wie das bei einem z.B. Ziehbrunnen wäre weiss ich nicht aber ich denke dass dort auch Grundwasserniveau und weitere Ansprüche berücksichtigt werden müssten.


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