Wenn ich etwas im Internet bestellen möchte oder ersteigere fehlen oftmals die Angaben zu den Versandkosten. Wo müssen diese denn einsehbar sein? Ich will nicht erst seitenweise AGB’s lesen um dann irgendwo klein, wenn überhaupt, die Versandkosten zu finden. Gibt es da eine rechtliche Vorgabe?
Nanu, 4 Antworten wurden gegeben und nicht eine einzige war hilfreich? Falls doch, kann das gern durch einen Klick auf den Daumen-hoch-Button rechts in der rosa hinterlegten Zeile angezeigt werden.
Zur Frage: Der Verkäufer muss die Versandkosten angeben. In AGB genügt nicht. Spätestens bei der Berechnung des Gesamtbetrags aus den Einzelpositionen sind Versandkosten, Mehrwertsteuer, Auf- und Abschläge zu sehen. Falls nicht und falls im Bestellvorgang nirgends die Versandkosten zu lesen waren, schuldet der Kunde auch keine.

Das liegt im Ermessen des Verkäufers. Ohne nachzulesen wirst du nicht weit kommen.

Ja gibt es. Sie müssen ausgewiesen werden ....meist in den AGBs... wenn Du etwas ersteigern möchtest z.B. Ebay mach Anfragen beim Händler bevor Du steigerst!
Bei eBay sind die Versandkosten auf der Seite mit dem Angebot groß und deutlich angegeben.
regideur am 27. Dezember 2007 19:13 Leider nicht immer eindeutig oder wiedersprüchlich dehalb besser Nachfragen. Hat schon oft für Klärung und wesentlich geringere Kosten gesorgt!

Auf der AGB-Seite kannst du per Strg+F (suchen) "Versand"-Maske eingeben, dann geht es schneller

bei ebay und bei internet-apotheken findest du das sofort. bei büchern keine versandkosten, jedenfalls bei amazon.de.