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Wie hoch sind die steuerlichen Freibeträge für Stiefkinder?

gefragt von zahlendreher am 12.08.2008 um 12:48 Uhr

Wenn ein Stiefvater sein Haus auf seine Stieftochter überschreiben will, wie hoch sind dann die steuerlichen Freibeträge für die Stieftochter?

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Recht x 35.077 finanzen x 23.653 Kinder x 17.844 steuern x 2.921 freibetrag x 119 stiefkinder x 16

anonym
beantwortet von koenigstiger25 am 13. August 2008 08:02
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§16 ErbStG

es kommt auf die ErbSt-Klasse an...

adoptierte Kinder 205.000 alle anderen/fremde 5.200

zumindest solange es noch kein neues ErbStG gibt - soll dieses Jahr kommen...

http://www.juraforum.de/gesetze/ErbStG/16/16ErbStGfreibetr%E4ge.html


bommel65
beantwortet von bommel65 am 12. August 2008 12:51
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Wenn er sie adoptiert hat, wie bei leiblichen Kinder, sonst sie "Mietnormade".

Aber sagt man dann überhaupt noch "Stief"-Vater / -Tochter?


sabine40
beantwortet von sabine40 am 12. August 2008 12:51
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anonym
beantwortet von Mietnormade am 12. August 2008 12:49
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Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 12. August 2008 13:00

Null gibts nicht, wenn dann so hoch wie fremde Personen. Und das sind mindestens 5000 Euro

Kommentar von Mietnormade am 12. August 2008 13:28

Der steuerfreibetrag für Stiefkinder ist 0. Und für fremde Personen kann ich mir auch keinen Freibetrag eintragen lassen.

Kommentar von koenigstiger25 am 13. August 2008 08:04

Siehe §§15,16 ErbStG

wenn man keine Ahnung hat, sollte man nicht so auf den Putz hauen...


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