Wenn ein Stiefvater sein Haus auf seine Stieftochter überschreiben will, wie hoch sind dann die steuerlichen Freibeträge für die Stieftochter?
§16 ErbStG
es kommt auf die ErbSt-Klasse an...
adoptierte Kinder 205.000 alle anderen/fremde 5.200
zumindest solange es noch kein neues ErbStG gibt - soll dieses Jahr kommen...
http://www.juraforum.de/gesetze/ErbStG/16/16ErbStGfreibetr%E4ge.html

Wenn er sie adoptiert hat, wie bei leiblichen Kinder, sonst sie "Mietnormade".
Aber sagt man dann überhaupt noch "Stief"-Vater / -Tochter?
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Null gibts nicht, wenn dann so hoch wie fremde Personen. Und das sind mindestens 5000 Euro
Der steuerfreibetrag für Stiefkinder ist 0. Und für fremde Personen kann ich mir auch keinen Freibetrag eintragen lassen.
Siehe §§15,16 ErbStG
wenn man keine Ahnung hat, sollte man nicht so auf den Putz hauen...