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Wie hoch kann ich Bewerbungskosten bei der Steuererklärung ansetzen & wie muss ich diese nachweisen?

gefragt von moppedmann am 16.03.2008 um 19:09 Uhr

Hallo,

sitze gerade vor meiner Lohnsteuererklärung 2006 und habe festgestellt, dass ich in 2006 bereits rund 100 Bewerbungen erfolglos geschrieben hatte. wie muss ich das nun gegenüber dem Finanzamt nachweisen und in welcher Höhe erkennt das Finanzamt die Kosten pro Bewerbung an? Vielen Dank !!!


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schurke
beantwortet von schurke am 16. März 2008 19:12
8x
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Indem Du die Quittungen für Papier, Ordner, Briefmarken etc. einreichst.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 16. März 2008 19:17
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Auszug aus dem FAQ des Steuerrechners der akademischen Verlagsbuchhandlung: Bewerbungskosten

Diese Kosten sind abziehbar Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Suche nach einem (neuen) Arbeitsplatz sind als vorab entstandene Werbungskosten absetzbar, ganz gleich, ob Sie dabei erfolgreich sind oder nicht. Davon abziehen müssen Sie steuerfreie Erstattungen der besuchten Unternehmen bzw. Bewerbungskosten-Zuschüsse der Agentur für Arbeit. Als Werbungskosten infrage kommen:

schriftliche Bewerbungen: Ausgaben für Passfoto, amtliche Beglaubigungen, Fotokopien, Schnellhefter, Klarsichthüllen, Briefpapier, Briefumschlag, Briefporto, fremde Schreibarbeiten usw. Schreiben Sie Ihre Bewerbungen mit Ihrem Computer, können Sie von den Anschaffungskosten des Computers den entsprechenden Anteil der Nutzung steuerlich geltend machen;

Jobbörsen im Internet: Suchen Sie im Internet nach einer neuen Arbeitsstelle, sind die Kosten der Internetnutzung (z.B. Einwahlgebühren, Verbindungsentgelte) abziehbar;

Stelleninserate, die Sie selbst in Zeitungen oder Fachzeitschriften aufgeben;

Telefonate und Korrespondenz im Zusammenhang mit der Bewerbung;

Bücher, die Tipps zur Bewerbung und zur Vorstellung vermitteln, z.B. »Wie bewerbe ich mich richtig?«;

Wochenendausgaben von überregionalen Tageszeitungen, die bekannt für einen großen Stellenmarkt sind, z.B. »Frankfurter Allgemeine Zeitung«, »Süddeutsche Zeitung« (FG Köln vom 7.7.1993, EFG 1994 S. 199);

Kurse, die auf Vorstellungsgespräche vorbereiten (z.B. Assessment-Center-Training). Neben den Kursgebühren können Sie Fahrtkosten und Verpflegungspauschbeträge wie bei einer Dienstreise absetzen;

Vorstellungsgespräche: Abziehbar sind die Reisekosten wie bei Dienstreisen gemäß R 37 Abs. 1 Satz 2 LStR 2005.

Nicht abziehbar sind Aufwendungen für Kleidung (Anzug, Kostüm usw.), die Sie sich fürs Vorstellungsgespräch gekauft haben, Besichtigungsfahrten zum künftigen Arbeitsort sowie Verdienstausfall infolge des Vorstellungsgesprächs.

Ihre Bewerbungskosten müssen Sie nachweisen oder glaubhaft machen. Bei hoher Zahl der Bewerbungen empfiehlt es sich, die Kosten für eine Bewerbung zu ermitteln und dann mit der Anzahl der Bewerbungen zu multiplizieren. Können Sie Ihre Bewerbungskosten nicht im Einzelnen nachweisen, sollten Sie schätzen. Orientieren Sie sich dabei an der Schätzung des Finanzgerichts Köln. Für Bewerbungen mit Bewerbungsmappe hat es pauschal € 8,50 anerkannt, für Bewerbungen ohne Mappe € 2,50, z.B. E-Mail-Bewerbungen, Kurz- und Initiativbewerbungen (FG Köln vom 7.7.2004, 7 K 932/03, DStRE 2004 S. 1455).

Sollten Sie und ggf. Ihr Ehegatte im Jahr der Bewerbung keine oder nur sehr geringe steuerpflichtige Einkünfte haben, z.B. weil Sie das ganze Jahr über arbeitslos oder in Ausbildung waren, machen Sie trotzdem Ihre Bewerbungskosten als Werbungskosten geltend. Diese führen dann - evtl. zusammen mit anderen weiterlaufenden Werbungskosten wie z.B. Gewerkschaftsbeiträge, Kontoführungsgebühren, Ausgaben für Fachliteratur, Abschreibung des Computers - zu negativen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit. Diesen Verlust können Sie zurück- oder vortragen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 16. März 2008 20:30
2x
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Alles, was du ansetzt, musst du nachweisen können in Form von Quittungen und Belegen.

Falls du mit dem Auto zu Bewerbungsgesprächen gefahren bist kannst du 30 cent pro Kilometer ansetzen. Dann sollte allerdings ein Schreiben des potentiellen Arbeitgebers vorliegen, aus dem eine Einladung oder eine Bestätigung über das statt gefundene Gespräch hervorgeht.

Noch wichtiger ist, erstmal nachzuschauen, ob du überhaupt soviel Stueren bezahlt hast, dass sich der ganze Aufwand lohnt. Ich schreib das deshalb, weil bei mehr als 100 Bewerbungen hört es sich so an, als ob du länger ohne Job warst.

Bei mir war das in 2004 so, und ich war unterhalb der Einkommensteuer-Grenzen und konnte mir die Arbeit sparen.


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