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Wie hoch ist üblicherweise der steuerliche Abzug von einer Abfindung?

gefragt von KnowledgeKnowledge am 28.11.2007 um 19:34 Uhr

Ein Arbeitgeber zahlt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung; wie hoch ist dabei der steuerliche Abzug? Ist das ein pauschaler Prozent-Satz oder hängt es von anderen Faktoren ab (z. B. Steuerklasse)?


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Niklaus
beantwortet von Niklaus am 28. November 2007 19:49
4x
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Die Abfindung ist ganz normal mit deinem persönlichen Steuersatz in der Einkommensteuererklärung zu versteuern. Dann gibt es noch die Möglichkeit, die 5-tel Regelung anzuwenden. Da wird die Abfindung rechnerich auf 5 Jahre verteilt. Du zahlst die Steuer dann zwar auch auf einmal, aber nur soviel, als wenn du die Abfindung über 5 Jahre bezogen hättest. Dadurch wird erreicht, dass dein Steuersatz unter Umständen niedriger ist. Der von Lissa angegeben Link ist gut. Lade ihn runter und rechne mit deinen eigen Daten aus, welche Steuern du zu bezahlen hast.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 28. November 2007 20:19

Danke Edgar! Ich habe es schon mit dem Rechner von Lissa ausrechnen lassen; die "Fünftel-Regelung" ist günstiger.


anonym
beantwortet von Lissa am 28. November 2007 19:37
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Hier kannst du die Steuern ausrechnen lassen:

http://www.abfindung-steuern.de/

Es kommt auch noch darauf an, wie die Abfindung deklariert wird.

Weniger Steuern müssen gezählt werden, wenn das Geld dafür gegeben wird, die Rentenminderung in der Rentenversicherung auszugleichen und wenn das Geld dann auch dazu verwandt wird.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 28. November 2007 19:45

Danke, Lissa.


scHniefcHen
beantwortet von scHniefcHen am 28. November 2007 19:37
1x
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Das wären dann die ganz normalen Sozialabgaben des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt seines Austrittes. (AV, KV, SV, RV, PV) Mehr darf der AG nicht einbehalten. Es sei denn, es wurde Firmeneigentum beschädigt. Ab da wirds fragwürdig.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 28. November 2007 19:39

Steuer waren gefragt nicht die Sozialabgaben.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 28. November 2007 19:45

Danke.

Kommentar von Simple_avatar6smallkleineroteHexe am 28. November 2007 20:18

Eine Abfindung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist sozialversicherungsfrei!


Mismid
beantwortet von Mismid am 28. November 2007 19:39
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was der Arbeitgeber vorab abzieht und wie deine Steuerklasse ist, ist doch eh egal. Wichtig ist doch nur was bei der Einkommensteuer als zu versteuerndes Einkommen ermittelt wird und das ist abhängig davon was du sonst in dem Jahr für Einkommen gehabt hast. Wenn du z.B die restlichen 11 Monate arbeitlos bist, womöglich noch ein paar Monate auf Grund der Abfindung kein Arbeitslosengeld bekommst mußt du natürlich weitaus weniger vesrteuern, wie wenn du fast 12 Monate gearbeitet hast

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 28. November 2007 19:41

Und natürlich noch die Sonderausgaben, Versicherungsbeiträge, Haushalts und Kinderfreibeträge usw.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 28. November 2007 19:46

Danke, Mismid.


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