Knowledge am 28.11.2007 um 19:34 Uhr
Ein Arbeitgeber zahlt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung; wie hoch ist dabei der steuerliche Abzug? Ist das ein pauschaler Prozent-Satz oder hängt es von anderen Faktoren ab (z. B. Steuerklasse)?

Die Abfindung ist ganz normal mit deinem persönlichen Steuersatz in der Einkommensteuererklärung zu versteuern. Dann gibt es noch die Möglichkeit, die 5-tel Regelung anzuwenden. Da wird die Abfindung rechnerich auf 5 Jahre verteilt. Du zahlst die Steuer dann zwar auch auf einmal, aber nur soviel, als wenn du die Abfindung über 5 Jahre bezogen hättest. Dadurch wird erreicht, dass dein Steuersatz unter Umständen niedriger ist. Der von Lissa angegeben Link ist gut. Lade ihn runter und rechne mit deinen eigen Daten aus, welche Steuern du zu bezahlen hast.
Hier kannst du die Steuern ausrechnen lassen:
http://www.abfindung-steuern.de/
Es kommt auch noch darauf an, wie die Abfindung deklariert wird.
Weniger Steuern müssen gezählt werden, wenn das Geld dafür gegeben wird, die Rentenminderung in der Rentenversicherung auszugleichen und wenn das Geld dann auch dazu verwandt wird.
Knowledge am 28. November 2007 19:45 Danke, Lissa.
Das wären dann die ganz normalen Sozialabgaben des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt seines Austrittes. (AV, KV, SV, RV, PV) Mehr darf der AG nicht einbehalten. Es sei denn, es wurde Firmeneigentum beschädigt. Ab da wirds fragwürdig.
Niklaus am 28. November 2007 19:39 Steuer waren gefragt nicht die Sozialabgaben.
Knowledge am 28. November 2007 19:45 Danke.
Eine Abfindung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist sozialversicherungsfrei!
was der Arbeitgeber vorab abzieht und wie deine Steuerklasse ist, ist doch eh egal. Wichtig ist doch nur was bei der Einkommensteuer als zu versteuerndes Einkommen ermittelt wird und das ist abhängig davon was du sonst in dem Jahr für Einkommen gehabt hast. Wenn du z.B die restlichen 11 Monate arbeitlos bist, womöglich noch ein paar Monate auf Grund der Abfindung kein Arbeitslosengeld bekommst mußt du natürlich weitaus weniger vesrteuern, wie wenn du fast 12 Monate gearbeitet hast
Danke Edgar! Ich habe es schon mit dem Rechner von Lissa ausrechnen lassen; die "Fünftel-Regelung" ist günstiger.