Hallo, ich hab von meinem Arbeitgeber eine Zulage nach § 14 Abs. 3 3 in Verbindung mit Abs. 1 TVÖD erhalten. Ich bin in Entgeltgruppe 9 Stufe 3, die Zulage richtet sich also nach Entgeltgruppe 10. Grund war die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - macht 35% der Stelle aus, 65 % sind aus meiner bisherigen Arbeit. Eine neue Stellenbeschreibung liegt vor, Bewertungsergebnis der neuen Stelle ist E 10. Man sagte zu mir, dass ich also genau den Differenzbetrag von E9 zu E10 bekommen werde (ca. 400,- € brutto). Nun kam meine Verdienstabrechnung und ich hab nur ca. 200,- € als Zulage erhalten! Auf Nachfrage sagte man mir, dass ich ja die Zulage nur für 35 % höherwertige Tätigkeit bekommen würde, daher der geringe Betrag. Kann das wirklich sein? Immerhin wurde ja die gesamte Stelle in E10 bewertet und nicht nur die 35%!