ich habe diemöglichkeit 3mal im monat putzen zu gehen versicherungspflichtig,war 1mal bis jezt und habe der arge dies noch nicht gemeldet möchte dies erst im kommenden monat melden.wird dies auffallen wenn ja was passiert dann.danke
3 mal im monat putzen, da verdienst du doch bestimmt kein vermögen.
das kannst du beruhigt der arge mitteilen, das liegt mit sicherheit unter der zuverdienstgrenze.
wenn dich jemand anzinkt, wird es in jedem fall teuer.
nicht nur, dass du kein alg 2 mehr bekommst, es ist eine straftat und zieht eine geldstrafe nach sich.

Dann bekommst Du von der ARGE kein Geld mehr. Ich würde dieses Risiko nicht eingehen. Was spricht dagegen es der ARGE mitzuteilen? Bei 3x im Monat ist der Verdienst sicher nicht so hoch, dass Du den nicht dazu verdienen dürftest. Ich glaube man darf 165€ dazu verdienen, der Rest wird abgezogen.
Genau!

warum erst nächsten monat. ist das nicht betrug???? finde ich nicht korrekt!

Sofort melden, es gibt immer Leute die was wissen. Die unangenehmen Auswirkungen kannste dir wirklich ersparen. Außerdem ist es auch nicht fair. LG Lotusblume

Die findet es spätestens dann heraus, wenn die Sozialversicherungen Rücksprache halten, warum Doppelzahlungen pro Monat eingehen.....

he, willst du bescheissen?
dann gestatt es anderen auch, dass sie dich bescheissen!

Hallo, die Aussage bis zu 165 € dazu verdienen ist erlaubt ist falsch und ärgert mich sehr. Bitte erst informieren bevor man falsche Aussagen macht!!! Man darf als ALG2 Empfänger 100€ dazu verdienen ohne Anrechnung! Darüber hinaus wir das Geld angerechnet.Wie? Bitte bei der Arge informieren. grüße robinia
bitmap am 26. August 2007 01:06 Da brauchste dich gar nicht so demonstrativ ärgern, denn auch das, was du da so von dir gibst ist nur halb richtig.
Man lese mal SGB II die § 11 + 30 und zwar nicht nur die Hälfte davon!
wenn du zum beispiel 400 € im monat verdienst, darfst du 20% behalten. die restlichen 80% werden dir von der stütze abgezogen.

Es ist nicht nur eine Charakterfrage, die Menschen, welche bisher für Dich aufgekommen sind, nicht zu betrügen. Und es ist definitiv Leistungsbetrug, wenn Du solche Informationen nicht umgehend mitteilst oder verschweigst.