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Wie hoch ist die Strafe, wenn man mit einem kaputten Außenspiegel (Fahrerseite) fährt?

gefragt von KleineFrageKleineFrage am 17.09.2007 um 14:02 Uhr

Mir hat am Wochenende jemand meinen Außenspiegel dämoliert. Ich hab es leider erst heute morgen, als ich zur Arbeit fahren wollte gesehen. Da man mit einem fehlenden Außenspiegel auf der Fahrerseite nicht fahren darf, bin ich natürlich mit den Öffentlichen gefahren.

Nun habe ich heute aber noch wahnsinnig viel zu erledigen, was ich nicht aufschieben kann und überlege, das allernötigste trotzdem per Auto zu erledigen (Ist nicht sehr weit von Zuahsue aber alles so gut wie gar nicht mit den Öffentlichen zu erreichen).

Mit was muss ich allerschlimmstens rechnen, wenn mich die Polizei anhält?

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Auto x 22.859 Kfz x 2.037 Polizei x 1.968 Straßenverkehr x 670 kaputt x 383 Spiegel x 293 StVO x 280

demosthenes
beantwortet von demosthenes am 17. September 2007 14:10
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Der Nachweis der Bestellung müsste reichen, ebenso wie auch der Nachweis der Anmeldung zur HU reicht, wenn man ohne gültige Plakette unterwegs ist.

Kommentar von C857fa6ba465a7e2dbd0d6ec0c0d638bsmallKleineFrage am 17. September 2007 14:27

Danke euch zwei! :o)


tinschen
beantwortet von tinschen am 17. September 2007 14:06
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Bestell doch gleich im Autohaus einen neuen Spiegel und wenn du dann angehalten wirst kann der Polizist ja gern dort anrufen um sich zu vergewissern ob das stimmt.Ins Autohaus oder die Werkstatt musst du ja auch hinfahren zum austauschen.

Kommentar von C857fa6ba465a7e2dbd0d6ec0c0d638bsmallKleineFrage am 17. September 2007 14:08

Ich fahr ja heute erstmal zur Werkstatt und lasse dort den Spiegel bestellen und morgen einbauen. Meinst du, dass der Nachweis reicht? Die werden doch sicherlich argumentiren, dass ich dann meine Erledigungen verschieben muss (womit sie ja eigentl auch Recht haben)...


thebrain
beantwortet von thebrain am 17. September 2007 15:45
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normalerweise hält dich deswegen niemand an, unter umständen wäre eine ordnungswidrigkeit wegen benutzung eines mangelhaften fahrzeugs denkbar, 3 punkte und 50 euro.

sollte es allerdings aufgrund des fehlens des spiegels zum unfall kommen ist das fahrlässigkeit das straft die versicherung!


Hunley
beantwortet von Hunley am 17. September 2007 16:00
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Es kann schon sein daß sie Dich anhalten, aber wen n Du erklärst es war erst letzte Nacht kriegst Du allerhöchstens ne Mängelanzeige und mußt dann innerhalb 14 Tage bei ner Polizeistelle mit Spiegel vorbeifahren.
Ist nicht so ne große Sache, würde mein Auto auch nicht stehenlassen deshalb. Aber auch nicht länger fahren wie nötig.


anonym
beantwortet von ramrod am 25. September 2007 22:03
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es müssen nur zwei spiegel in ordnung sein dann passiert nichts


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