Ab welcher Höhe muss ich eine Schenkung z.B. von Mutter, Oma versteuern?
Freibeträge [Bearbeiten]Jedem Erwerber steht ein persönlicher Freibetrag zu, der sowohl für Erwerbe von Todes wegen als auch für Schenkungen unter Lebenden gilt, §§ 15, 16 ErbStG. Der Schenkungsfreibetrag kann alle 10 Jahre erneut genutzt werden.
Der Freibetrag beträgt für den steuerfreien Erwerb
des Ehegatten 307.000 Euro; der/pro Kinder im Sinne der Steuerklasse I 205.000 Euro; der übrigen Personen der Steuerklasse I 51.200 Euro; der Personen der Steuerklasse II 10.300 Euro; der Personen der Steuerklasse III 5.200 Euro.
google sagt dir alles!
zu unterscheiden Ehepartner, Kinder Bruder etc. Bei kindern u. Ehepartner ist die Grenze über 100.000,-- EUR habe Liste nicht parat meine bei Kinder 220.000,--