Wie hoch ist die mindestrate?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Moin,-Ich würde erstmal die Kosten zurückweisen.--Mehr als 200% Aufschlag ist nämlich sittenwidrig.--Der Gläubiger kann zwar jemanden mit dem Forderungseinzug beauftragen jedoch besteht eine Schadenminderungspflicht,-§ 254 BGB.--Des weiteren soll nach dem Gesetz der der seinen Forderungseinzug an jemanden vergibt keinen Vorteil gegenüber dem haben, der sich selbst um seine Forderungen kümmert.--Da, wenn Verzug vorliegt, JEDER problemlos, mittlerweile auch online, einen Mahnbescheid zustellen lassen kann, handelt es sich bei Inkassokosten eindeutig NICHT um "notwendige" Kosten u. Auslagen die zu erstatten sind.--Inkassokosten sind also KEIN zu erstattender "Verzugsschaden".--Doch "VORSICHT" einige senile Provinzrichter juckt das nicht.-- Es gibt aber Urteile dazu (googeln)--Leider hast du den Inkassoneppern schon geantwortet.--Biete dem richtigen Gläubiger einen Vergleich an, dass du die Hauptforderung v. 150€ z.B. in 5 Raten zahlst, die Inkassoforderungen aber wegen der o.a. Gründe zurückweist. Mit Zahlung der 150 € sind auch ALLE die Angelegenheit begleitenden Forderungen u. Kosten hinfällig.--Man kann trickreich noch dazuschreiben :-Wenn sie bis (datum) dem Vergleich nicht widersprochen haben gilt er als angenommen.

Also, zum Thema hohe Forderung und berechtigt: die hohe Forderung hast Du doch erzeugt. Und Vertrag ist Vertrag, das Unternehmen haftet ja nicht für Deine Lebensumstände und zuletzt, ja, sie dürfen Deinen Ratenvorschlag ablehnen, warum auch nicht?

>>>.....sie dürfen Deinen Ratenvorschlag ablehnen, warum auch nicht?<<<

Weil sie sonst während des ALG2-Bezugs gar nichts bekommen?

@1hoss43

Schon klar, aber auch dort gibt es Möglichkeiten (Kontenpfändung, Abgabe der eV, Gerichtsvollzieher etc...) Finde es aber schon ganz schön krass, von vornherein darauf zu bauen. Nur meine Meinung :-)

@quietprof

Wer baut denn von vorne herein darauf?? Aber wenn die die angebotenen 15,-€ mtl. nicht wollen, bekommen sie gar nichts. So einfach wäre das bei mir. Und der Fragesteller hat ja 15,-€ Raten angeboten. Kontopfändungen sind hier sinnlos, da Sozialzahlungen unpfändbar sind und innerhalb von 7 Tagen in voller Höhe ausbezahlt werden müssen. EV? Damit wird ihnen nur bestätigt, was sie eh schon wissen, nämlich daß der Fragesteller ALG2 bezieht. Gerichtsvollzieher? Was will der bei einem ALG2-Bezieher? Möbel, Computer u.ä. werden heute nicht mehr gepfändet, da die Kosten höher sind als die Versteigerungserlöse.

Nein sie können auf die 35 Euro bestehen, die können ja nichts für deine Situation, du aber schon für die Handyrechnung, sie müssten nicht malRaten anbieten, sie könnten dich pfänden lassen Nimm die Raten an.

>>>....sie könnten dich pfänden lassen.....<<<

Das möchte ich sehen, wie die beim ALG2 was pfänden! Das geht nämlich nicht!

@1hoss43

es gibt auch noch eine Wohnungeinrichtung!Gerichtvollzieher kommen auch zu Hartz4

@mamo2402

Da wird der Gerichtsvollzieher aber schön die Finger davon lassen, denn erstens sind die Kosten für den Abbau und den Abtransport teurer als der Versteigerungserlös und zweitens darf er nur die Möbel pfänden, die nicht zur Lebenshaltung benötigt werden und einen Luxus darstellen!

Meinereiner67 hat recht Übrigens sind Inkassogebühren nur selten vor gericht durchsetzungsfähig Am Besten Du ziehst die Inkassogebühren ab und überweist unangekündigt und zweckgebunden an den gläubiger direkt

Nein sie können auf die 35 Euro bestehen, die können ja nichts für deine Situation, du aber schon für die Handyrechnung