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wie hoch ist der unterhalt für drei minderjährige kinder und die frau bei einer scheidung?

gefragt von BinWernerBinWerner am 16.01.2009 um 19:56 Uhr

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anonym
beantwortet von coroner am 16. Januar 2009 19:58
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Hängt von deinem Einkommen und dem Alter der Kinder ab. Für die Kinder google mal nach "Düsseldorfer Tabelle" was deine Frau angeht, so wären das ziemlich genau 3/7 von dem was dir nach dem Kinderabzug noch bleibt. Dir steht aber auch das halbe Kindergeld zu, was meist gleich mit dem Unterhalt verrechnet wird und direkt an dieMutter ausgezahlt wird. Ausserdem verändert sich deine Steuerklasse bei einer Trennung... wesentlicher Faktor...

Kommentar von newcomer am 16. Januar 2009 20:07

die Steuerklasse ist unwesentlich, da die Unterhaltsleistung als Freibetrag eingetragen wird


moon73
beantwortet von moon73 am 16. Januar 2009 19:58
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Das kannst du anhand der Düsseldorfer Tabelle ablesen, bzw . dich daran orientieren. Kinderunterhalt geht eh immer vor, wenn dann noch was übrig bleibt, über dem Selbstbehalt, dann bekommt auch die Frau was:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 16. Januar 2009 19:58

anonym
beantwortet von newcomer am 16. Januar 2009 19:58
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für die Kinder Düsseldorfer Tabelle, für dich, wenn für ihn nur 900 Euro übrig sind, 0 Euro


anonym
beantwortet von Majamaus am 16. Januar 2009 19:58
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wenn du nicht gerade Schwerverdiener bist, dann kannst du damit rechnen, das dir nicht mehr als 1000 Euro von deinem Gehalt verbleiben....

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php


MsPurple
beantwortet von MsPurple am 16. Januar 2009 20:01
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Soweit ich informiert wurde von meiner Anwaeltin, ist KEIN Mann heutzutage mehr verpflichtet eine Frau zu unterhalten - vorausgesetzt die Kinder sind in der Schule!

Kommentar von newcomer am 16. Januar 2009 20:18

die Anwältin übertreibt ein wenig. Das Gesetz ist durch das Höchste Gericht für nichtig erklärt worden. Wenn es der Frau nicht zuzumuten ist, Kinder und Arbeiten zu gehen, hängt es von den einzelnen Richtern ab, der Frau Unterhalt trotzdem zu gewähren, bn selbst betroffen

Kommentar von 371e67b661a28b5a1b96f09d5676d980smallMsPurple am 16. Januar 2009 20:46

Das ist klar, die Frage ist natuerlich: was ist "zuzumuten"!

In meinem Fall war das nicht relevant, da wir keine Kinder haben, aber sie meinte das gilt auch nicht mehr wenn Kinder da sind, aber dem Zeitpunkt an dem die Kinder in der Schule sind. Es ist der Ehefrau dann durchaus zuzumuten wieder zu arbeiten - umso mehr Kinder natuerlich, umso schwieriger werden die Umstaende!

Ich finde es aber auch grundsaetzlich schon richtig, wenn Kinder da sind: schliesslich muss der Partner, der sich um die Kinder kuemmert (koennte ja auch der Vater uebernehmen, kenn ich schon einige) um einiges mehr Ruecksicht auf's Privatleben nehmen. Was wiederum zur Folge hat, dass man sowas wie Karriere vergessen kann. Daraus folgt: weniger Gehalt, weniger Rente, weniger Moeglichkeiten sich was fuers Alter auf die Seite zu legen! Zumal nicht jedes Eis, jede Jeans und jedes Schulheft mit dem Satz der Duesseldorfer Tabelle auch bezahlt ist! Meist legt derjenige, der die Kinder betreut noch was drauf, reichen tut's sowieso nie...


tauben
beantwortet von tauben am 27. April 2009 23:38
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seit dieses jahr braucht man für die frau kein unterhalt nicht mehr zahlen wenn sie drei jahre alt sind die kann arbeiten gehen und die sind in kindergarten oder bei der tagesmutter das bezahlt das jugendamt


tauben
beantwortet von tauben am 27. April 2009 23:38
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seit dieses jahr braucht man für die frau kein unterhalt nicht mehr zahlen wenn sie drei jahre alt sind die kann arbeiten gehen und die sind in kindergarten oder bei der tagesmutter das bezahlt das jugendamt


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