Hallo zusammen,
über eine klare und kurze Beantwortung würde ich mich sehr freuen.
Also mein Fall schaut so aus: Ich bin Vollzeitberufstätig in einem normalen nicht selbständigen Angestelltenverhältnis. Nun habe ich das Angebot erhalten mir ein paar Euro als Nebenverdienst im Bereich Gastro zu verdienen. Es wird aber wohl so sein das ich über diesen Satz komme könnte im Monat und evtl noch mehre Einsätze dieser Art im Jahr haben werde. Man hat mir daher empfohlen eine Gewerbe im diesem Dienstleistungsbereich anzumelden. Somit wäre ich Selbständig mit dieser Nebentätigkeit.
Nun meine Fragen:
1.Frage) Wie hoch ist für den Nebenverdienst mit angemeldeten Gewerbe der Steuerfreibetrag? Ich habe gehört der liegt bei 7.680 Euro. Ich verstehe das so dass wenn ich nicht über diesen Satz komme, dass Finanzamt keine Ansprüche bei der Einkommenssteuerklärung geltend macht. Richtig?
2.Frage) Der Steuerfreibetrag hat aber nichts mit dem Teil der Einkommenssteuererklärung zutun, den ich für die Vollzeitbeschäftigung in nicht selbständiger Arbeit abgeben muss, richtig?
Sollten das so sein bitte einfach mir JA antworten. Wenn die Antwort NEIN ist würde ich mich über eine Erklärung freuen wie sich die Sachlage verhält.... wenn es geht für normal sterbliche. :-))
Vielen Dank schon jetzt für eure Antwort.
Viele Grüße Jule
Die Einkommensgrenze ist nur relevant wenn du sonst keine Einnahmen hast.
In deinem Fall musst du die Einnahmen aus dem Gewerbe gegen deine Kosten des Gewerbes aufrechnen und der Überschuss wird deinem nichtselbständigen Einkommen zugeschlagen.

Hallo Jule, ist ne gute Frage und Du hast KEIN Brett vorm Kopf. Nur das Steuersystem ist so kompliziert! --- Also, Prinzipiell ist die Lohnsteuer die Einkommenssteuer der unselbständigen. Heist, die Steuer richtet sich nach dem Gesamteinkommen, ebenso der Steuerfreibetrag. Klar? Der Unterschied: !. Bei der Lohnsteuer wirste nich gefragt, Staat kassiert sofort, jeden Monat. 2. Ein selbständiger erwirtschaftet Geld, gibt es aus für Betriebskosten, Werbung, Auto, Geschäftsessen usw. und wenn dann noch was übrig ist, überlegt er, wo er den Überschuß hininvestiert. Wenn dann noch was übrig bleibt, zahlt er Steuer. Du willst selbständig nebenberuflich arbeiten, ist ne Superidee, denn jetzt kannst Du ALLE Kosten, die mit Deiner Berufstätigkeit in Verbindung stehen (auch aus dem Hauptberuf) steuerlich absetzen. Z. B. Reisekosten, Übernachtungen, Blumen, Geschäftsessen, Fachliteratur, Ausbildungskosten (Zweitberuf), Auto (30cent/ gefahrener km!!!), Berufskleidung, Reinigung der Berufskleidung, Büromaterial, Warmmiete fürs Büro (auch anteilig, wenn zu Hause) usw. Kauf Dir zu diesem Thema den "Großen Konz" 1000 legale Steurtricks, und hebe ab heute alle Kaufbelege auf. Viel Erfolg Ingo
Hey Ingo, klasse Antwort. Damit kann ich was anfangen :-)
Ich wünsche dir ein tolles WE.
LG Jule
Hallo Guterwerwolf,
ich glaube ich habe das nicht verstanden. Ich habe da wohl ein Brett vor dem Kopf.
1.) Das Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit wir mit dem Verdienst aus selbständiger Arbeit in der Einkommenssteuererklärung 2010 dann zusammen gerechnet? Ich verstehe das einfach nicht. Gebe doch mal ein beschauliches Bespiel. Für folgenden Fall:
Der Buttoverdienst aus nicht selbständiger Arbeit im Jahr 2009 beträgt 40.000 Euro.
Die Einnahmen aus dem angemeldeten Nebengewerbe also als Selbständiger beträgt 6.500,00 Euro.
Wie würde das Finanzamt das berechnen und hätte ich dann hohe Abzüge für den selbständige Nebenverdienst?
Sorry .... und vielen Dank für deine Mühe.
Also: Brutto 40.000 - Sozialversicherungs,Werbung etc. angenommen 10.000 = 30.000 zu versteuerndes Einkommen = ca. 6440 Steuern. Hiervon werden dann die gezahlten (monatlichen) abgezogen.
dazu kommen jetzt deine Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit 6.500 + 30.000 = 36.500 = ca. 8900 Steuern.
Hättest du jetzt z.B. 1500 Kosten, die du für die gewerbliche Tätigkeit absetzen kannst, wären 35.000 zu versteuern = ca. 8300 €.
Von der ermittelten Steuer werden dann die gezahlte Lohn-,Kirchen,Soli abgezogen und den Rest musst du noch zahlen.
ok?