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wie hoch ist der selbstbehalt??

gefragt von EngelsherzEngelsherz am 04.03.2009 um 16:20 Uhr

Mein Freund verdient ca.1200 euro im Monat.Er ist geschieden und bezahlt für seine tochter 245 euro.der schwerbehinderte sohn lebt bei ihm weil seine Mutter ihn nicht wollte.Sie zahlt nix für ihn.nach allen abzügen wie miete, versicherung,anwendungen für den jungen ,Sprit und strom bleiben ihm nicht mal 80 Euro zum leben.Gibt es nicht die möglichkeit das die mutter erstmal unterhaltsvorschuss bekommt ??oder weiss jemand wie hoch der selbstbehalt meinse freundes ist???

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moon73
beantwortet von moon73 am 4. März 2009 16:24
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Ihm müssen 900 Euro bleiben, allerdings kann er den Selbstbehalt neu berechnen lassen, da seine Aufwendungen je höher als normal sind, der Regelunterhalt dient ja auch nur als Richtwert. Er könnte sich mal an einen Anwalt wenden, der ihm den Unterhalt neu berechnet. Bei seinem geringen Einkommen wird er auch Prozesskosten/Anwaltskostenhilfe bekommen, so dass die Beratung für ihn kostenlos wäre.

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 4. März 2009 16:34

kann er nicht eventuell zusätzlich für sich hartz beantragen??

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 4. März 2009 18:03

Ja natürlich, dass kann er versuchen und ergändzendes Hartz IV beantragen.

HIer kann er mal selbst durchrechnen: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html


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anonym
beantwortet von flocke12 am 4. März 2009 19:13
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Hallo und guten Abend,

bei dieser Frage würde ich empfehlen, sich dies genau ausrechnen zu lassen. Fragen kann man beim Amtsgericht.


anonym
beantwortet von lutwin22 am 12. Dezember 2009 08:28
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Meines Erachtens muß er keinen Unterhalt an seine Tochter zahlen,da er ja den Sohn betreut.wenn er nur 1200 Euro verdient bleiben ihm ein selbsterhat von ca 900 Euro,die restlichen 300 muß er für seinen Sohn aufwenden,also ist er doch gar nicht mehr in der Lage für seine Tochter was zu zahlen.Seine Ex soll für die Tochter Hartz4 beantragen


Maedelmami
beantwortet von Maedelmami am 4. März 2009 20:20
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Er soll sich am besten bei einem Anwalt, der auf Familienrecht spezialisiert ist, beraten lassen und notfalls auch Unterhalt berechnen lassen.


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 4. März 2009 16:55
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Mhhh... schwierige Situation. Zwei Ideen:

Vielleicht kann dein Freund auch den Unterhalt, den er an seine Tochter zahlt mit dem verrechnen, der seinem Sohn zustehen würde.

Oder er zieht halt einfach die Hälfte vom Unterhalt für die Tochter ab und nimmt sie für seinen Sohn. Dann bekommen beide Kinder zumindest die gleiche Summe und keins ist benachteiligt.

Das darf er zwar eigentlich beides nicht, aber vielleicht sollte er ihr klarmachen, dass sie zwar klagen kann und er auch, dass aber eine gütliche Regelung für aller Nerven und natürlich auch für die Kiddis das beste sind.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 4. März 2009 16:28
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Warum soll die Mutter Unterhaltsvorschuss bekommen er zahlt doch. Er sollte einen beantragen weil Sie nicht bezahlt. Ansonsten ist der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern 900 Euro.

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 4. März 2009 16:30

Laut aussage des jugendamtes bekommt er keinen weil der junge über 12 jahr alt ist.

Kommentar von Mietnormade am 4. März 2009 16:33

Ich will jetzt nicht sagen das der Unterhalt den er leistet bei 1200 Netto zu hoch ist. Er zahlt ja schließlich für sein Kind. Gegenüber der Mutter ist der Selbstbehalt 1100 Euro und dabei sollte man noch bedenken das vom "bereinigtem Nettoverdienst" ausgegangen wird.

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 4. März 2009 16:38

ja und bei ihm ist bei 1200 noch nix bereinigt!das problem ist das er auch nicht mal eben in eine mietwohnung ziehen kann da sein behindertes kind sehr laut ist.und ein haus ist immer teurer als ne wohnung ...auch zur miete

Kommentar von Fa74b24cdb663d61ba0642df1893b6absmallsonnenlady am 4. März 2009 16:46

diese Aussage ist richtig. Unterhaltsvorschuss gibts max. 6 Jahre lang und das höchstens bis zum 12. Lebensjahr.


Onnlein
beantwortet von Onnlein am 4. März 2009 16:24
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Warum zahlt die Mutter nicht? Vllt erst mal sich darum kuemmern, das steht dem Sohn zu.

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 4. März 2009 16:27

Sie ruht sich wirklich auf hartz 4 aus.das ist absolut nichts gegen wirklich bedürftige die hartz brauchen.sie könnte arbeiten.will aber nicht weil sie dann zahlen müsste für ihren sohn!

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 4. März 2009 16:29

Der Vater kann den Unterhalt per Gericht einklagen , d.h., die Mutter kann "gezwungen" werden, einer Arbeit nachzugehen, damit sie ihrer Unterhaltspflicht nachkommen kann.

Kommentar von 791347206106ffb6830c28d0dade24f4smallOnnlein am 4. März 2009 18:29

Genau darauf wollte ich hinaus. Das Amt kann ihren Part auch vorstrecken und holt es sich dann wieder. Wie gesagt, erst einmal in diese Richtung erkundigen, hohe Erfolgsaussichten.


anonym
beantwortet von Feronie am 4. März 2009 16:22
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Die Höhe des Selbstbehalts variiert von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk. Am Besten erkundigst du dich zuerst mal beim Amtsgericht deines Bezirkes. Die können dir da bestimmt weiterhelfen


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