Gibt es unterschiedliche Regelungen für Doppel- und Einzelverdiener? Wie errechnet sich der abzusetzende Betrag?
Du meinst sicherlich ab 2007 Annalena, oder?
Die Höhe der Betreuungskosten für Kinder sind nach einem Kompromiss der Regierungsparteien abhängig vom Lebensmodell. Es unterschieden zwischen Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Partner erwerbstätig sind und Paare, bei denen ein Elternteil erwerbstätig ist (Alleinverdiener-Ehe). Für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren können zwei Drittel der Betreuungskosten, höchstens aber 4.000 Euro, geltend gemacht werden.
In der Altersgruppe bis zu 14 Jahren wird unterschieden zwischen Familien, in denen beide Eltern erwerbstätig sind, sowie erwerbstätigen Alleinerziehenden einerseits und Familien, in denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist (Alleinverdienender), andererseits. Alleinerziehende und Doppelverdiener können zwei Drittel der Betreuungskosten, jedoch höchstens 4.000 Euro, in der Steuererklärung absetzen. Alleinverdienerehe: Familien, in denen einer verdient und einer zu Hause bei den Kindern bleibt, können diesen Steuervorteil lediglich für die Betreuungskosten ihrer Kinder zwischen drei und sechs Jahren nutzen. Alleinerziehende bzw. Familien mit einem Erwerbstätigen (Alleinverdiener) können dafür auch die Betreuungskosten, die im Haushalt anfallen, über die Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen (= haushaltsnahe Kinderbetreuung) geltend machen. Doppelverdiener-Ehen können dagegen bei Inanspruchnahme der Absetzung von Kinderbetreuungskosten nicht mehr den Abzug von der Steuerschuld nach § 35a EStG für Kinderbetreuung im eigenen Haushalt begehren.