wie hoch ist der Freibetrag vom Restvermögen wenn ich ins Altersheim gehe und was darf ich noch von meinem Gesparten behalten (2600,00 Euro?) . Kann ich auch einen Betrag für meine Beedigung zurückbehalten? Sonst wäre ja kein Geld mehr vorhanden und meine Stiefkinder müssten die ganzen Kosten alleine tragen.
hallo Fr. Hedwich-muss nochmals anfragen, ob Sie Grundsicherung beziehen, oder eine hohe Altersrente haben, dann wäre auch die Frage zu klären, ob Sie Pflegegeld beziehen, dies ändert den Heimpflegesatz,weil der Pflegeaufwand ja höher ist, wenn sie eine hohe Rente beziehen wäre zu klären, ob Sie zur Einkommensteuer herangezogen sind. Aber auf alle Fälle wäre das geschützte "Vermögen gem. SGB"-einzuhalten, dieses Geld sollten Sie aber auf alle Fälle auf ein Sperrkonto -zweckgebunden für die Beerdigung anlegen, es könnte sein, wenn Sie zu wenig Rente haben, dass die Heimkosten nicht gedeckt sind und Sie Bedarf an Grundsicherung benötigen. Man rechnet im allgemeinen einen Heimpflegaufenthalt mit einem monatl. Preis bei Pflegestufe II ab 2900,00€ aufwärts.Hier sollten Sie evtl.ein betreutes Wohnen vorziehen.m.f.G.sascha
hallo im SGB gibt es die Rechtssprechung,dass Sie ein geschütztes vrmögen von 2.250,00€ haben dürfen,das Ihnen niemand wegnehmen kann, am sichsten ist es, dies auf ein sperrkonto anzulegen und alles was darüber liegt, ist gem SGB II,X,XII anrechenbar. m.f.G. sascha-aus berlin