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Was ändert sich für die Ehepartner?
Ihr persönlicher Steuerfreibetrag ist von bisher 307.000 Euro auf 500.000 Euro gestiegen. Außerdem kann der Ehepartner Haus oder Wohnung steuerfrei erben - unabhängig von Größe und Wert der Immobilie. Voraussetzung ist allerdings, dass er sie nach dem Erbfall zehn Jahre lang selbst bewohnt. Er darf sie in dieser Zeit weder verkaufen noch vermieten, sonst entfällt die Steuerbefreiung für die Immobilie rückwirkend. Für den Fall, dass der Ehepartner innerhalb der Zehn-Jahres-Frist ins Pflegeheim muss oder verstirbt, bleibt es bei der Steuerbefreiung.








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