ich beziehe sozialhilfe, weil ich lt. gesundheitsamt nicht mehr als drei stunden/tgl. arbeiten kann. ich kann aber stundenweise arbeiten und möchte nun wissen, ab welchem verdienst dieser mir auf meine sozialhilfe angerechnet wird. weiss das jemand??
Sozialhilfe gibt es schon länger in der BRD nicht mehr.
Bei der heutigen Grundsicherung sind 100 Euro/Monat ohne jegliche Abzüge möglich. Alles über 100 wird zu 80% aus Grundbedarf angerechnet.
100 bleiben 100
200 bleiben 120
300 bleiben 140
usw usw
also ich glaube bis 160 € aber genau weiß ich es auch nicht. frag einfach mal nach!
Was du da beschreibst sind die Freibeträge bei alg II.
ALGII = Harz IV = Grundsicherung = ehemals Sozialhilfe = bedürftig
Ich glaube das was sie wirklich wissen wollte wurde in meiner Antwort geschrieben. Wieviel Geld darf ich behalten.
Nö, das ist eben nicht das gleiche. Es gibt noch ''Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung'' (geregelt im SGB XII, nicht in SGB II!), die mit deinem alg II überhaupt nichts zu tun hat. Dafür gelten auch ganz andere Freibeträge. (hab ich in meinem Beitrag von 13:35 Uhr bereits verlinkt).
Und der Beschreibung der Fragestellerin nach, handelt es sich eben nicht um alg II, was sie bezieht.