Mesmerized am 23.07.2009 um 22:04 Uhr
hallo,
ich fliege in gut einem monat in die usa und wollte wissen, wie hoch der warenwert sein darf, dass das noch alles rechtmaessig zugeht. hat hier jemand aktuelle zahlen...

Der Freibetrag liegt seit dem 1.12.2008 bei 430 Euro für persönlich mitgebrachte Waren. Alles, was im Wert darüber liegt, muss verzollt werden.

Wurde am Anfang des Jahres auf über 400€ erhöht.
AlexGay am 23. Juli 2009 22:08 Wie bitte? Es gibt keine generelle 400 Euro Grenze!

waggerla am 24. Juli 2009 16:20 Wenn schon einen Link angeben, dann doch bitte den direkten und nicht erst über etliche andre Seiten klicken lassen: wewewe.zoll.de/c0reiseundpost/a0reiseverkehr/b0reisenausserhalbeg/b0rueckreiseausdritt/index.html
bzw: http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreisenichteg/index.html#einreisenichteg2

Eine Bank gibt Dir den Tageskurs.. VORSICHT wenn Du waren einführen willst musst Du Zoll bezahklen!
Urbanessa am 23. Juli 2009 22:09 ... aber nur, wenn der Gesamtwert zu einzuführenden Waren 430 Euro überschreitet ... Was darunter liegt, ist zollfrei.
AlexGay am 23. Juli 2009 22:11 Das stimmt leider auch nicht. Wenn der Frager unter 15 Jahren alt ist dann ist die Freigrenze z.B. 175 Euro.
kaesbrot am 23. Juli 2009 22:12 Dann kläre uns auf! Außerdem ist der Fragesteller ein Student und sicherlich nicht unter 18!
AlexGay am 23. Juli 2009 22:14 Mein genannter Link beantwortet alle Fragen und leider weiss ich nicht dass er Stundent ist und über 18 ist. Woher sollte ich das wissen?
kaesbrot am 23. Juli 2009 22:15 Dann zick' hier nicht rum. Der Freibetrag von 430€ ist richtig! Hier ist der genaue Link! http://www.zoll.de/c0reiseundpost/a0reiseverkehr/z1reisefreigrenzendrittland/index.html
AlexGay am 23. Juli 2009 22:20 Ich zick nicht rum. Ich hab den Link ja selbst schon gepostet. Dort kann man alles nachlesen.
Urbanessa am 23. Juli 2009 22:24 Das hättest Du wissen können, wenn Du - wie Kaesbrot und ich - einfach mal etwas recherchiert hättest... Aber wer will schon recherchieren, wenn er damit seiner Wichtigtuerei das Fundament entziehen würde, gelle?
430 Euro als Freibetrag ist korrekt, und dass es sich dabei um Waren zur persönlichen Verwendung (= "Reisemitbringsel") handelt und nicht um gewerblich eingeführte Handelswaren, das ist doch dem normal denkenden Menschen sowieso klar.
AlexGay am 23. Juli 2009 22:29 Nun, warum recherchiert dann der Frager nicht? Warum muss ich das auch noch tun um die Frage zu beantworten?
Urbanessa am 23. Juli 2009 22:33 Dich zwingt doch niemand zur Antwort.
Aber wenn Du schon antworten möchtest, dann solltest Du Dich bemühen, eine Antwort zu geben, die auch zur Frage passt... Wenn Du das nicht kannst oder möchtest, dann halt es einfach mit Dieter nur: http://www.youtube.com/watch?v=j8uefBUOfgA
Nur wenn man über 15 Jahre alt ist und für Waren, die von Reisenden gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, die als Flug- oder Seereisende einreisen, für Ihren Haushalt oder als Geschenk in Ihrem persönlichen Reisegepäck aus einem nicht zur EG gehörenden Land eingeführt werden (Reisemitbringsel).
Die USA, um die es in der Frage geht, gehören meines Wissens nicht zur EU. Oder liegt Amerika neuerdings in Europa? Sollte ich da eine wichtige politische Entwicklung verpasst haben? kopfkatz
Klar sind die USA nicht in der EU. Aber sind die "Waren" die der Fragesteller kaufen will Waren "zum persönlichen Gebrauch"? Oder will er sie verkaufen? Dann gelten wieder andere Vorschriften.
Er ist Student, nicht Gewerbetreibender. Also wird er die Waren wohl zum persönlichen Gebrauch benötigen.
Bringt es Dir eigentlich 'was, dass Du Dich hier so aufplusterst?