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Wie hoch dürfen die GEZ Gebühren bei einem 3 Personen Haushalt sein?

gefragt von Minimaus111 am 14.07.2008 um 18:31 Uhr

Der Haushalt besteht aus zwei Erwachsenen und einem Baby, wie viel muss man da an GEZ Gebühren bezahlen? Ist das deutschlandweit gleich?

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Recht x 35.344 Geld x 22.847 Haushalt x 17.470 GEZ x 759 Gebühren x 567

Outdoorfreak
beantwortet von Outdoorfreak am 14. Juli 2008 20:56
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ich zahle grundsätzlich kein gez!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 14. Juli 2008 23:22

blöd, daß alle deinen Namen kennen ;-)


Mismid
beantwortet von Mismid am 14. Juli 2008 18:47
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wenn die Erwachsenen Personen verheiratet sind, tahlt nur 1 Person in diesem Haushalt. Kinder zahlen nichts


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 14. Juli 2008 18:47
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Der Satz der GEZ richtet sich nicht nach der Personenzahl, sondern nach der Zahl der Empfänger mit eigenem Einkommen!


pegolina
beantwortet von pegolina am 14. Juli 2008 18:42
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Das wird doch nicht nach den anwesenden Personen berechnet.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 14. Juli 2008 18:48

Doch, wenn die Oma, die Mutter und die auszubildende Tochter (mit eigenem Einkommen) im Haushalt leben, müßten alle 3 zahlen


Lena101
beantwortet von Lena101 am 14. Juli 2008 18:38
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Die GEZ Gebühren sind nicht personenabhängig, sondern werden pro Haushalt gerechnet. Sie betragen für 3 Monate 51,09 Euro. Hier findest du alle Informationen dazu.

Kommentar von F2486ef9af6e143b91b54e741e494a05smallLena101 am 15. Juli 2008 18:21

Irgendwo ist der Link verloren gegangen: http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenuebersicht/index.html


anonym
beantwortet von dolabella am 14. Juli 2008 18:37
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Das ist deutschlandweit gleich, wird (normalerweise) pro Haushalt berechnet und liegt derzeit bei 5,52 Euro für ein Radio, bzw. 17,03 Euro für Fernsehen und Radio.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 14. Juli 2008 18:52

Haushaltsangehörige (z. B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt. Wenn beispielsweise Sohn oder Tochter über ein Einkommen verfügen und Rundfunkgeräte im Zimmer, im Auto bzw. am Arbeitsplatz haben, müssen sie diese Geräte auf ihren Namen anmelden und Gebühren zahlen. (Wortlaut GEZ)


wim50
beantwortet von wim50 am 14. Juli 2008 18:35
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Die Rundfunkgebühren sind nicht von der Zahl der im Haushalt lebenden Personen abhängig, sondern von der Gerätenutzung. Und das Baby muss auf jeden Fall nichts zahlen.

http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/index.html


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 14. Juli 2008 18:34
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Jeder Haushalt zahlt nur ein mal GEZ Gebühren nach zu lesen bei: http://www.gez.de/

Oder einfach hier in den verwandten Fragen mal schnüffeln.

LG Wolpertinger

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 14. Juli 2008 18:45

Wenn die im Haushalt lebenden KInder eigens Einkommen und eigene Empfänger haben, müssen sie extra GEZ bezahlen.

Beim Baby wird das ja hoffentlich nicht der Fall sein.

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 14. Juli 2008 18:48

nee soweit ich weiß hat sich das geändert.

Aber deswegen habe ich den Link zur GEZ Seite gepostet.

LG Wolpertinger

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 14. Juli 2008 18:53

da scheinst du aber nicht nachgelesen zu haben... schau mal genau nach


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