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Wie hoch dürfen Bäume auf einem Privatgrundstück werden?

gefragt von zweitaktfred am 19.10.2009 um 20:42 Uhr

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Qetan
beantwortet von Qetan am 19. Oktober 2009 20:42
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So hoch wie sie werden können, solange sie standsicher sind und keine Gefährdung darstellen.

Kommentar von E1aa254dbcd4232ff03cc7b94e46a332smalleltenjohn am 19. Oktober 2009 20:46

DH ! besser hätte ich es auch nicht sagen können


oOxDD
beantwortet von oOxDD am 19. Oktober 2009 20:45
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Nur so hoch, dass keine Beeinträchtigung der Anwohner besteht..

Darf auch keine Gefahr darstellen. Z.B. durch Sturm/Äste etc..

Kommt darauf an, wie es festgelegt wurde. --> unterschiedlich..

z.B. http://umwelt.landsh.server.de/servlet/is/50638/baumschutzsatzungen.html


Mismid
beantwortet von Mismid am 19. Oktober 2009 20:45
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Beliebig, solange sie den vorgeschriebenen Grenzabstand einhalten


brunhilde45
beantwortet von brunhilde45 am 19. Oktober 2009 20:47
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so lang der Nachbar das duldet und keine VETO einlegt mit Schneiden in einer bestimmten Frist-geht das.

4 m hoch mit 2m Abstand zur Grundstücksgrenze...auf Grenze gesetzt würde ich vorab mit dem Nachbarn klären,falls hohe Bäume gesetzt werden sollen.

Hier in Bayern gibts eine Broschüre"Rund um die Gartengrenze"die einiges erläutert...versuchs mal unter www.bayern-direkt.de Hoffe,der Link stimmt,die Broschüre hab ich grade nicht hier.


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 19. Oktober 2009 20:47
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Nur so hoch, dass es für Dein Haus und den Nachbarn nicht gefährlich wird. Krass gesagt: Es gibt immer noch jede Menge Laien, die Mammutbäume, Ahorne, Pappeln und Eichen im Garten wachsen lassen. Das passt nicht, die werden zu groß! Das hebt Platten und Gehwege, sprengt den Rahmen, wird bei Sturm zur Gefahr und verdunkelt den Garten: Sommer oder Winter? Keine Ahnung! =)

Kommentar von Simple_avatar5smallBaernie am 21. Oktober 2009 18:58

Bei den Pappeln gebe ich Dir recht, die haben in einem Garten nichts zu suchen, weil sie zu stark zur Totholzbildung neigen und auch die Gefahr des Grünastbruches besteht. Aber warum soll man einen Mammutbaum, einen Ahorn oder eine Eiche nicht in einen Garten pflanzen? Vorausgesetzt natürlich, der Garten ist groß genug und man sucht sich den richtigen Standort dafür aus. Also nicht gerade direkt neben der Terasse oder direkt vor dem Fenster. Und von der Hauswand sollte man eh weit genug wegbleiben. Und zum Thema Sommer oder Winter: sowohl die Eiche als auch der Ahorn velieren im Herbst ihr Laub. Dann wird es im Winter heller und im Sommer hat man dennoch Schatten.


anonym
beantwortet von pertels am 19. Oktober 2009 20:53
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meines Erachtens ist die Höhe irrelevant, solange der Grenzabstand eingehalten wird. Dieser Grenzabstand variiert aber von Gemeinde zu Gemeinde, ausserdem kommt es auf die Art des Baumes/Strauches an. Natürlich dürfen auch keine Oberleitungen(Strom,Telefon o.ä.)gefährdet werden. Am Besten informierst Du Dich bei Deiner Gemeinde-/StadtVerwaltung nach dem gültigen Nachbarschaftsrecht!


Baernie
beantwortet von Baernie am 21. Oktober 2009 18:52
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Sie dürfen so hoch werden, wie sie wollen und können. Einschränkungen gibt es beim Grenzabstand der im Nachbarrecht des jeweiligen Bundeslandes geregelt ist. Und für den Fall, daß Kronenteile über öffentliche Verkehrsflächen ragen, hat der Eigentümer dafür zu sorgen, daß das sogenannte Lichtraumprofil, also die Höhe der untersten Äste über dem Boden, über Fahrbahnen mindestens 4,50 m und über Geh- und Radwegen mindestens 2,50 m beträgt. Und das erreicht man über entsprechende Schnittmaßnahmen, die idealerweise in der Jugend des Baumes durchgeführt werden. Einen Baum oben zu kappen, führt übrigens keineswegs zu mehr Verkehrssicherheit, auch wenn einige Leute hier dieser Meinung zu sein scheinen. Die Neuaustriebe auf den Schnittflächen erreichen nie mehr die Stabilität, die die ursprünglichen Äste hatten. Und damit ist dann genau das Gegenteil erreicht: die Krone wird instabil und brüchig.


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