Stamm steht ca. 2 m von der Grenze, Äste reichen in unser Grundstück. Der Baum nimmt uns die Morgensonne. Was kann ich von unserem Nachbarn verlangen?

"Verlangen" ist immer schlecht... vielleicht mal nett anfragen, ob er zu Zugeständnissen bereit ist.
Warum immer gleich Anwalt??
dass er die äste abmacht, bzw das dürft ihr theoretisch auch selbst.

Wenn der Baum keine Gefahr darstellt(Windbruch)kann er weiter wachsen.Äste auf Grundstücksgrenze müssen fachgerecht geschnitten werden.

Vielleicht gibt es hier weitergehende Informationen: www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=44888&ccheck=1

Bei der beschriebenen Größe dürfte der Baum älter als 5 Jahre sein. - Kein Beseitigungsanspruch! Überhänge müssen nicht geduldet werden.
Wo steht was von Anwalt ?