Ich erhalte 420 Euro Rente. Die LVA gibt den Hinweis, das ich Sozialhilfe beantragen kann als Alterssicherung. Ich habe aber 5300,00 Euro gespart, als Alterssichereung. Kann das Sozialamt dieses Geld anrechnen?
Bitte unter Vorbehalt verstehen und selber genauer informieren: Meines Wissens nach liegt der Grundfreibetrag bei 200,-Euro pro Lebensjahr. Wenn Du Zuschüsse durch das Sozialamt erhälst, können diese, falls Du Kinder hast und diese über ein best. Einkommen verfügen, zurückgefordert werden.

Nein, das gilt als geschütztes Vermögen.
Dabei gilt für Barvermögen: 150€ pro Lebensjahr.
Für Versicherungsvermögen als Altersvorsorge: 250€ pro Lebensjahr.
Hallo! Du kannst Grundsicherung gemäß dem SGB XII 4. Kapitel beantragen. Für Leistungen nach den 4. Kapitel müssen deine Kinder nie gerade stehen. (Außnahme: Einkommen über 100.00,00 €). Bevor du aber Leistung erhälst, ist das eigene Vermögen einzusetzen. Geschützt ist nur Vermögen bis 2600,00 €. (Dazu gehört auch Lebensversicherungen, Auto, Sparvermögen) Die Geschichte mit 200,00 je Lebensjahr usw. ist nur für Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV). Da gibt es höhrere Vermögensgrenzen.
Damit dir keiner ans Bein Pissen kann hol das Geld vom Konto und bewahre es zu Hause im Tresor auf, so weiß niemand wieviel geld du hast, außer du lässt es auf dem Konto!
Ich kann ja manche Vorschläge verstehen (habe selber Hartz IV bekommen) doch sollte man andere Menschen nicht zu Fehlverhalten anhalten. Dieses Fehlverhalten kann zur Rückzahlung der Leistungen führen und zu einer Betrugsanzeige. Man sollte sich überlegen, ob es das Wert ist.