Hallo zusammen,
ich bin Freiberufler und bislang war es mir bei säumigen Zahlern immer zu blöd, Sie mit Mahngebühren zu belegen. Deshalb habe ich mich auch noch nie darum gekümmert, wie hoch man diese ansetzen darf.
Da ich künftig aber nicht mehr so großzügig und dumm sein werde, bitte ich euch um Beantwortung meiner Frage.
Richtet sich die Höhe auch nach der Mahnstufe? Kann ich die Spesen bei jedem Schreiben erneut aufschlagen?
Mit freundlichen, geldeintreiberischen Grüßen
Larmid

Mahnspesen sind die Auslagen, also Papier, Porto, etc. Hierfür sind 2 Euro voll OK. Dazu kommen die Mahngebühren, die man auch erheben kann, die jedoch (über € 15,-) nicht so unbestritten sind. Man kann ein fremdes schreibbüro mit dem schreiben von Mahnungen bauftragen, dann könnte man diese auch als Spesen auf die Rechnung setzen.

Berechne einfach 10 Euro. Alleine der Brief als Einschreiben kostet ja schon ne Menge.

ich denke mal das du den betrag etwas dem entstehenden aufwand anpassen solltest,also pc an,taste drücken,ausdrucken,eintüten usw. es sollte aber bei der ersten mahnung 5 bzw.10 euro bei der zweiten u.dritten mahnung nicht übersteigen. man sollte bei mahngebühren aber auch immer die wertigkeit des kunden nicht aus dem auge verlieren,da stammkunden meist ziemlich ungehalten auf mahngebühren reagieren.wenn du aber ständig wechselnde kundschaft hast,würde ich das oben stehende so als peilwert ansetzen.
@boriswulff: verschickst du die mahnungen als einschreiben??? ist mir unverständlich warum.
Soweit ich weiß, sollte die erste Mahnung kostenlos sein. Vergessen kann jeder mal etwas. Vielleicht könntest Du Porto berechnung. Erst ab der 2. Mahnstufe wird es empfohlen. Was Dir aber immer zusteht sind Verzugszinsen über dem aktuellen Diskontsatz der EZB.
Hast Du schon mal den umgekehrten Weg probiert: Biete doch bei sofortiger Zahlung 3% Skonto an für die 1. 10 Tage. Der Skonto wird immer in den preis der Ware mit einkalkuliert....