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Wie hoch darf Hecke (Bayern) sein zur Nachbargrenze?

gefragt von zenzi am 13.10.2007 um 21:56 Uhr

Wenn die Nachbargrundstücke nicht auf gleicher Ebene sind (unser Nachbar hat sein Grundstück ca. 1 Meter tiefer wie wir. ) wie ist da die Regelung. Der Nachbar hat auf seiner Seite eine Thuja Hecke gepflanzt mit 3 Meter Höhe und mit 50 cm Grenzabstand. Darf er das? Wo wird hier jetzt Maß genommen. Auf seiner Seite, oder bei mir oben? Im Moment habe ich jetzt genau 2 Meter vor meiner Nase. Ist dies im Moment noch rechtens? Oder hat er schon einen Meter überschritten? Muß ich mich jetzt gleich rühren? Wer weiß mir einen Rat oder hatte bereits eine ähnliche Situation. Möchte mit meinem Nachbarn erst reden, wenn ich sicher weiß wie die Gesetzeslage aussieht. Der ist da schwierig.


Reply


Mimi081
beantwortet von Mimi081 am 13. Oktober 2007 22:14
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In Bayern und Sachsen gilt für einen Baum, Hecken, Sträucher bis zu 2 m Höhe ein notwendiger Abstand von mindestens 50 cm von der Grenze.


In Baden-Württemberg sollen schwach wachsende Bäume von bis zu 4 m Höhe mindestens 2 m von der Grenze entfernt stehen. In Berlin sollen Bäume bis zu einer Höhe von 3 m einen Mindestabstand von 1,50 m haben. In Brandenburg gilt ab einer Höhe von 2 m ein Mindestabstand von 2 m. Nordrhein-Westfalen = für Bäume Mindestabstand 2 m. Saarland, Rheinland-Pfalz und Thüringen = Mindestabstand 1,50 m. Der Mindestabstand bei Hecken und Sträuchern ist in den Bundesländern auf durchschnittlich 25 - 50 cm festgelegt.

Den Abstand hat er eingehalten, aber die Höhe? Hier würde ich lieber mal eine Auskunft bei der Gemeinde einholen. Von seiner Seite aus, wäre mit 1m überschritten... von deiner Seite aus aber...hmmm.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 14. Oktober 2007 13:25
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Da kann es auch sehr spezielle gemeindliche Regeln geben, die sogar von einer Strasse zur anderen unterschiedlich sein können.

Da hilft also nur eine direkte Nachfrage bei der Gemeinde.


Luise
beantwortet von Luise am 13. Oktober 2007 23:15
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So weit Du betroffen bist, wird auf Deiner Seite gemessen, weil er auf ebener Fläche ja auch 2 m hoch dürfte. Das ist aber nur meine Meinung, keine Ahnung, wie die Rechtslage ist. Es geht aber wohl um Sichtschutz und Verschattung bei der Regelung, deshalb komme ich zu meiner Meinung.


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