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Wie hoch darf eine Mietminderung bei ständiger Lärmbelästigung sein?

gefragt von Sodjinou am 04.07.2009 um 8:41 Uhr

Seit Monaten reparieren meine Nachbarn ihre Motorroller direkt an meinem angrenzenden Hof. Es röhren und heulen die Maschinen stundenlang auch ohne Auspuff . Auch haben die Nachbarn ständig seit letztem Sommer ihren Fernseher bei geöffnetem Fenster so laut, dass ein Aufenthalt im Garten oder schlafen bei geöffnetem Fenster nicht möglich ist. Der Vermieter reagiert nicht nachhaltig und es ist keine Besserung eingetreten. Wie hoch darf ich nun eine Mietminderung ansetzen? Dies erscheint mir als letzter Ausweg, damit der Vermieter Abhilfe schafft. Gruß Sodjinou


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bigfoot76
beantwortet von bigfoot76 am 4. Juli 2009 08:43
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terraq
beantwortet von terraq am 4. Juli 2009 08:46
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Wenn du den Vermitter darüber informeirt hast udn keine Verbesserung eintritt kannst du einseitig mindern.

Die Höhe is immer von der Beinträchtigung abhängig. Die Wohnung an sich ist ja noch bewohnbar. Trotzdem würde ich erstmal was im Rahmen von 30-40% veranschlagen mit dem hinweis, dass die Meite wieder gern voll gezahlt wird, wenn die dauerhaften Störungen beseitigt sind.


ViSo05
beantwortet von ViSo05 am 4. Juli 2009 08:49
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Eine Miete zu mindern ist gar nicht so einfach! Ich habe so ein ähnliches Problem, mit meinem Nachbarn unter mir! Mein Vermieter, eine Verwaltung, macht gar nichts -und das, obwohl sich alle Mieter aus unserem Haus schon beschwert haben! Es heißt: Wir haben keine Handhabe! >:-( Bei uns wären es 30% Minderung der Miete, ich habe mich informiert! Du mußt aber Deinen Vermieter vorab davon in Kenntnis setzen und die einbehaltene Miete zurücklegen! Viel Glück!!

Kommentar von Eisblume2009 am 4. Juli 2009 08:54

würde ich auch gerne wissen wollen, bin noch ziemlich lediert von der letzten Nacht, aber mein Vermieter macht da auch nix großartig was. Ich denke, da muss ich mich wieder an meinen Mieterbund wenden, aber ob das auf das auf Dauer was bringt. Ab wann könnte der denn fliegen, aber ich weiß es soll nicht einfach sein und umziehen kann ich mir momentan nicht leisten und außerdem gefällt mir meine Wohnung.

Kommentar von Simple_avatar3smallViSo05 am 4. Juli 2009 08:59

Leider fliegt er nicht so einfach :-( Unser lieber Nachbar beschädigt sogar unsere Autos und bepöbelt uns ständig, mitsamt seiner Ehefrau! Die Beiden vergiften das Wohnen hier aufs Übelste! Ich bin langsam völlig entnervt und suche mir eine neue Wohnung!! ER muß nicht weichen....LEIDER!!!


stef1601
beantwortet von stef1601 am 4. Juli 2009 08:59
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ohne Anwalt würde ich niemals ne Mietminderung machen, das kann dich teuer zu stehen kommen,wenn du da was falsch machst.


dasgibtstrafe
beantwortet von dasgibtstrafe am 4. Juli 2009 09:00
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bei andauerner Lärmbelästigung hilft nur ausziehen



Volker13
beantwortet von Volker13 am 4. Juli 2009 09:21
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das Ordnungsamt könnte vielleicht helfen.


schmargon
beantwortet von schmargon am 4. Juli 2009 10:44
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Hallo Sodjinou,

zunächst mußt Du, wenn Du eine Mietminderung machst, ein Lärmprotokoll führen. Datum, Uhrzeit bis Uhrzeit, Art der Störung (gilt auch bei Heizungsausfällen). Möglichst auch mit Zeugen belegen (die Schwiegermama muss aber nicht einziehen).

Ich persönlich würde damit anfangen die Polizei zu rufen. Klappt natürlich nur, wenn Du nicht im Industriegebiet, Schwerpunkt KfZ-Werkstätten wohnst....

Dann mußt Du den Vermieter (mit Fristsetzung) auffordern, den Mangel abzustellen - gleich mit einem Hinweis auf berechtigte Mietminderung.

Die Mietminderung kann ab dem Zeitpunkt des Entstehen des Mangels geltend gemacht werden.

Sollte der Vermieter also das Nachbargrundstück als KfZ-Werkstatt vermietet haben, wird er den Mangel nicht abstellen können. Ganz wichtig ist auch, bist Du vor dem Krachmacher oder danach eingezogen - also war der schon da?

LG smargon


vincero
beantwortet von vincero am 4. Juli 2009 15:52
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sehr gut schmargon, aber der vermieter kann hier nicht viel machen. den nachweis der lämbelästigung kann nur der belästigte mieter erbringen. und da sind dann polizeiliche anzeigen sinnvoll wenn die uhrzeit das berechtigt. sehr richtig ist auch die frage wie der zustand bei einzug war und ist dort ein gewerbetrieb dieser art erlaubt.


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 6. Juli 2009 15:40
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Da kann ja etwas nicht stimmen. Ich rege doch an, den Vermieter nun nicht für jede Blähung verantwortlich zu machen, wenn diesbezüglichen Angelegenheiten in Gesetzen oder in Verordnungen geregelt wurden.

Dafür sind in Deutschland die Ordnungsdienste, die auch nachts kommen und für Ruhe sorgen.

Tipp: Nimm ggf. eine kleine Bodenprobe (mit Öl) und erstatte Strafanzeige wegen Umweltverschmutzung (Öl im Sand, etc.). Dies hat mir als letztes Mittel sehr geholfen. Keiner wollte zuerst, aber dann war der Umwelttrupp dran. Bodenaustausch, Geldbuße, etc..

Viel Glück.


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