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Wie hoch darf eine Hecke sein?

gefragt von AnkiiiAnkiii am 27.04.2009 um 13:37 Uhr

Die Hecke steht schon ca. 70 Jahre zwischen unserem und dem Nachbargrunstück.

Bisher fungierte sie -zumindest für uns- als Sichtschutz. Seit Neuestem ziehen die Kinder der alten Nachbars-Frau (die dort nicht einmal wohnen und sich jahrelang nicht um die Hecke gekümmert haben) es vor, die Hecke soweit herunter zu schneiden, daß sie freie Sicht auf unsere Terasse haben. Heute waren sie mal wieder dabei, und als ich sie bat, bitte oben nichts oder nur wenig zu schneiden sagten sie, sie würden mir eine Frist von 8 Wochen setzen - hätte ich die Hecke bis dahin auf die (angeblich) erlaubten 1,60 m gestutzt, würde "etwas passieren".

Wie hoch darf also eine Hecke zwischen 2 Grundstücken sein, die in den letzten 30 Jahren immer über 2 m hoch war?


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Nachbarschaft x 185 Hecke x 116

anonym
beantwortet von jethro am 27. April 2009 13:42
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Interessant wäre zu wissen, auf wessen Grundstück die Hecke denn nun wirklich steht. Such mal den Grenzstein.

Schön wäre es, wenn sie auf Deinen Grundstück steht, dann müssten die Nachbarn die Pfoten davon lassen und Du könntest Dir die Sachbeschädigung auch noch bezahlen lassen.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 27. April 2009 13:39
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das ist Nachbarrecht. Dies ist von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich. 2 m Heckenhöhe ist aber wohl überall gleich.

Kommentar von 26fd9530a06453f5558bd7740a3d7dc9smallManfredKlause am 27. April 2009 13:56

Nein, ist es nicht. Is Bundeslandabhängig, Grenznähe (0,25; 0,5; 0,75; blabla, etc.)


coradietz
beantwortet von coradietz am 27. April 2009 13:40
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typisch deutsch,

meiner Meinung nach 2 m. Die wollen dich nur einschüchtern


Teddyle
beantwortet von Teddyle am 27. April 2009 13:51
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Wenn die Hecke zum Nachbargrundstück gehört, können die schnippeln, soviel sie wollen. Gehört sie jedoch Euch, habt Ihr das Sagen und Schnippeln. Irgendjemand muß ja vor 70 Jahren die Hecke gepflanzt haben. Reine Grenzbepflanzung kann ich mir nicht vorstellen. Aber das läßt sich ja auch rauskriegen, die Grenzsteine müssen ja da sein.

Kommentar von D7c69442ee4c5e5328687195c11165cesmallAnkiii am 27. April 2009 21:27

Wer die Hecke gepflanzt hat, ist leider nicht mehr herauszubekommen. Meine Oma hat vor ca. 70 Jahren das Haus und Grundstück gekauft, da stand die Hecke schon dort. Es wurde so lange ich denken kann immer gesagt, daß die Hecke unsere sei.... aber Grenzsteine sind keine auffindbar.... Siehe auch meinen Text unten!


ManfredKlause
beantwortet von ManfredKlause am 27. April 2009 13:50
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Auf wessen Seite steht sie denn? Und wie weit ist sie von der Grundstücksgrenze entfernt?

Kommentar von D7c69442ee4c5e5328687195c11165cesmallAnkiii am 27. April 2009 21:16

Die hecke steht genau zwischen den beiden Grundstücken - vermutlich auf unserer Seite, ist aber nicht ganz sicher (siehe einen Text ganz unten)

Kommentar von 26fd9530a06453f5558bd7740a3d7dc9smallManfredKlause am 4. Mai 2009 11:25

Im Katasteramt kannst du dir die genauen Abmessungen für euer grundstück geben lassen, dann weisst du auch, wie groß und bis wohin die Grenzen gehen. Kostet um die 30 Euro glaub ich! Und viel Glück weiterhin!


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 27. April 2009 13:44
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Frag bei der Gemeinde nach...und deinen Nachbarn kannst du dann gleich aufs Auge drücken...dass Hecken schneiden JETZT VERBOTEN ist... http://www.leverkusen.com/presse/db/presse.php4?view=00002655

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 27. April 2009 13:46

Ostrichfan
beantwortet von Ostrichfan am 27. April 2009 13:43
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Ich denke 2 m ist in Ordnung. Frag bei der Gemeinde nach. Außerdem müssen sie dich vorher auffordern die Hecke zu schneiden bevor sie es machen.

Wieder einmal der beginn einer wunderbaren Freundschaft. :-((

Ostrichfan


GiuliaG
beantwortet von GiuliaG am 27. April 2009 13:43
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Wem gehört die Hecke denn überhaupt?

Kommentar von Simple_avatar2smallGiuliaG am 27. April 2009 13:43

in NRW ist 1,80 erlaubt. So war es auf jeden Fall bei uns.

Kommentar von D7c69442ee4c5e5328687195c11165cesmallAnkiii am 27. April 2009 21:14

...vermutlich gehört die Hecke uns - ist aber nicht ganz sicher (siehe meinen Text ganz unte!)


anonym
beantwortet von Senta88 am 27. April 2009 13:40
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Ich denke, wenn es schon so lange her ist, dürfen Sie diese so lassen. Meines Wissens nach hätte der Nachbar innert 10 Jahren reagieren müssen.


Shark
beantwortet von Shark am 27. April 2009 13:40
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Man muss hier sehr genau unterscheiden zwischen der Auslegung des Nachbarschaftsrechtes und den Auslegungen des Bürgerlichen Gesetzbuches... Erkundige dich doch in dem zuständigen Bauamt, welche Grenzabstände/Höhenangaben dort über Bäume bekannt sind.


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 27. April 2009 13:39
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Nachbarschaftsrecht ist in den Bundesländern unterschiedlich. Fragt in eurer Gemeindeverwaltung nach.


Ankiii
beantwortet von Ankiii am 27. April 2009 21:08
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Leider konnte ich heute Nachmittag nicht mehr online sein, daher erst an dieser Stelle ein herzliches DAAAANKESCHÖN für all die hiflreichen Antworten :-)

Um nochmal kurz auf die Fragen einzugehen: Meine Oma (inzwischen lange verstorben) kaufte vor ca, 70 Jahren das Haus mit dem großen Gartengrundstück. Damals stand die Hecke schon. Wer si gepflnazt hat ist wohl kaum noch herauszubekommen.

Solange ich mich erinnern kann,wurde immer geasgt, daß die Hecke uns gehöre. Leider sind die Grenzsteine auch schon seit langer Zeit nicht mehr auffindbar, und um eine neue teuer Vermessung vornehmen zu lassen ist mir a) der ganz Streit nicht wichtig genug und b) fehlt mir dazu das nötige Kleingeld.

Wie schon erwähnt, hat man sich von nebenan NIE um diese Hecke gekümmert, wir haben immer geschnitten. Von daher gehe ich mal davon aus, daß es sich tasächlich um unsere Hecke handelt.

Ich werde mich morgen auf jeden Fall bei der Stadt nach der zulässigen Heckenhöhe erkundigen und den Nachbarn ferner den Ausdruck über das Heckenschneideverbot von März bis September in die Hände drücken. Das wird ihnen hoffentlich erstmal den Wind aus den Segeln nehmen!

VIELEN DANK EUCH ALLEN!!!!

Liebe Grüße, Anke


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